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Dokumente zur Geschichte des Deutschen Reiches und seiner Verfassung 1357-1359, hg. v. Hohensee, Ulrike/Lawo, Mathias/Lindner, Michael u. a. (= Monumenta Germaniae Historica - Constitutiones et Acta Publica Imperatorum et Regum 12). Harrassowitz, Wiesbaden 2013 . L, 778 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Dokumente zur Geschichte des Deutschen Reiches und seiner Verfassung 1357-1359, hg. v. Hohensee, Ulrike/Lawo, Mathias/Lindner, Michael u. a. (= Monumenta Germaniae Historica - Constitutiones et Acta Publica Imperatorum et Regum 12). Harrassowitz, Wiesbaden 2013 . L, 778 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die im Lateinischen anscheinend erstmals bei Cicero (81-43 v. Chr.) belegte constitutio, die zu dem ebenfalls vielleicht bei Cicero erstmals nachweisbaren constituere (hinstellen, hinsetzen, aufstellen) gehört, bedeutete ursprünglich nur Hinstellung, feste Einrichtung, Verfassung oder Beschaffenheit, entwickelte aber während des mit der Zeitenwende beginnenden Prinzipats auch die Bedeutungen Festsetzung oder Gesetz. Die um die kritische Edition der wichtigsten Zeugnisse deutscher Geschichte und Rechtsgeschichte außerordentlich verdienten Organisatoren der Monumenta Germaniae Historica verwendeten dieses bedeutsame Wort ansprechend zur ungefähren Kennzeichnung der von ihnen edierten Dokumente zur Geschichte des deutschen Reiches und seiner Verfassung. Nach Ausweis der bisherigen (zwölf) Bände ließen sich die entsprechenden Quellen der merowingischen und karolingischen Zeit treffender anders bezeichnen, so dass Constitutiones et acta publica imperatorum et regum erst mit dem Jahre 911 einsetzen (Band 1, hg. v. Weiland, Ludwig, 1893, Neudruck 2003, betreffend die Zeit bis 1197).

 

Die anschließenden Bände konnten entsprechend den gegebenen Verhältnissen nur während eines längeren Zeitraums vorgelegt werden (Band 2 -1198-1272- 1896, Supplementum für Friedrichs II. Königreich Sizilien 1996, Band 3 -1273-1298- 1904-1906, Band 4 -1298-1313- 1906-1911, Band 5 -1313-1324- 1909-1911, Band 6 -1331-1335- 1914-1989, Band 7 -1336-1344 bzw. 1347- im Druck bzw. in Bearbeitung, Band 8 -1345-1348- 1910-1926, Band 9 1349 1974-1983, Band 10 -1350-1353- 1979-1991 und Band 11 -1354-1356- 1978-1992). Auch wenn damit noch eine wichtige Lücke bleibt, führt der neueste zwölfte Band doch eine grundlegende Editionsreihe, deren Wiederaufnahme und Fortsetzung bis zum Todesjahr Karls IV. (1378) nach Herstellung der deutschen Einheit 1994 durch die Neukonstituierung der Berliner Arbeitsstelle der Monumenta Germaniae Historica als Akademievorhaben der Union der deutschen Akademien an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ermöglicht wurde, einen weiteren Schritt voran. Dabei wurden die Sucharbeit und die Sammeltätigkeit grundsätzlich bzw. wesentlich erweitert und wurde erstmals eine systematische Recherche in allen in Betracht kommenden Einrichtungen (im Rahmen des Vertretbaren) angestrebt.

 

Das vorzügliche Ergebnis dieser engagierten Bemühungen sind nach einer überzeugenden Einführung mit konzeptionellen Überlegungen 597 Urkunden zwischen dem 1. Januar 1357 (Erlaubnis der Innehabung des verpfändeten Dorfes Heiligenstein) und dem 28. Dezember 1359 (Erlaubnis Innozenz’ IV. für die Abhaltung von Gottesdienst in bestimmter Art) sowie vier Nachträge (für die Jahre 1358 und 1359). Ergänzt wird die wertvolle Leistung durch ein Verzeichnis der in den Anmerkungen zusätzlich erwähnten Urkunden Karls IV., der mehr als 160 Archivorte (von Aachen bis Zürich) und vor allem durch sehr umfangreiche und detaillierte Register, deren Nutzung freilich auch eine digitalisierte Ausgabe noch verbessern oder erleichtern könnte. Möge es rasch und gut in ähnlicher Art und Weise gelingen, die für die Jahre 1360 bis 1378 vorgesehenen Bände 13 bis 17 zu erstellen, damit der wichtige Anschluss an die ebenfalls auf das ganze Reich bezogene Edition der Deutschen Reichstagsakten zügig erreicht wird.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler