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Müßig, Ulrike, Recht und Justizhoheit. Der gesetzliche Richter im historischen Vergleich von der Kanonistik bis zur Europäischen Menschenrechtskonvention, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsentwicklung in Deutschland, England und Frankreich, 2. Aufl. Duncker & Humblot, Berlin 2009. IV, 630 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Müßig, Ulrike, Recht und Justizhoheit. Der gesetzliche Richter im historischen Vergleich von der Kanonistik bis zur Europäischen Menschenrechtskonvention, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsentwicklung in Deutschland, England und Frankreich, 2. Aufl. Duncker & Humblot, Berlin 2009. IV, 630 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Ulrike Müßig (*1968 Würzburg [Ulrike Seif]) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg und Cambridge sowie als Gast in Paris und Hamburg 1995 mit der Dissertation über den Bestandsschutz besitzloser Mobiliarsicherheiten im deutschen und englischen Recht promoviert. Als Stipendiatin wurde sie mit der im Wintersemester 1999/2000 von der juristischen Fakultät der Universität Würzburg angenommenen Habilitationsschrift (Seif, Ulrike) Recht und Justizhoheit - Historische Grundlagen des gesetzlichen Richters in Deutschland, England und Frankreich, habilitiert, die im Jahre 2003 im Umfang von 598 Seiten erschien. Umgehend wurde sie nach Passau berufen.

 

Ihre Habilitationsschrift erwies sich als so überzeugend, dass sie im Jahre 2009 in zweiter Auflage erscheinen konnte. Dabei konnte der Text grundsätzlich unverändert bleiben. Da die verschiedenen Besprechungen auch französische und spanische Rezensionen einschließen und das neue Foreword die besondere Bedeutung für Großbritannien anzeigt, entschloss sich die Verfasserin zwecks Internationalisierung ihrer beeindruckenden Leistung zu einer englischen, französischen und spanischen Zusammenfassung. Darüber hinaus konnte die zweite Auflage weitere Erweiterungen und Vertiefungen erfahren.

 

Dementsprechend ist der britische Länderbericht im Anhang um die Verfassungsreformen durch den Constitutional Reform Act 2005 und die Auswirkungen auf den Aufbau der Gerichtsbarkeit (Supreme Court) ergänzt. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 I 1 EMRK ist, auch als Referenzrahmen für Art. 47 II der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, bis 2009 nachgetragen. Neues und neu als bedeutsam empfundenes Schrifttum ist ebenfalls sorgfältig aufgenommen, so dass die zweite Auflage das verfahrensrechtlich grundlegende Werk insgesamt auf aktuellem Stand präsentieren kann.

 

Innsbruck                                                                    Gerhard Köbler