Wort - Bild -Zeichen. Beiträge zur Semiotik im Recht, hg. v. Speer, Heino (= Akademiekonferenzen 13). Winter, Heidelberg 2012. 265 S. 53 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wort – Bild – Zeichen. Beiträge zur Semiotik im Recht, hg. v. Speer, Heino (= Akademiekonferenzen 13). Winter, Heidelberg 2012. 265 S. 53 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Vom 20. bis zum 22. Juni 2007 fand in der Heidelberger Akademie der Wissenschaften im Zeichen des Wechsels des langjährigen Arbeitsstellenleiters des Deutschen Rechtswörterbuchs zu seinem Nachfolger ein vom Deutschen Rechtswörterbuch initiiertes Symposium zu dem weiten, im Titel genannten Thema statt. In seinem gelungenen Rahmen wurden insgesamt achtzehn Vorträge von unterschiedlichsten Sachkennern gehalten. Von ihnen stellt der Band elf Referate der Öffentlichkeit vor und ergänzt es um eine dort nicht vorgetragene Studie Heino Speers über Verstehenshilfen zum geschriebenen Recht, die Medienwandel als Chance begreift und von der Semiotik als der Wissenschaft der Zeichensysteme aller Art zur Semantik als der Lehre von der Bedeutung der Zeichen überleitet.
Nach einem die Beiträge vorstellenden Vorwort wird der gehaltvolle Band mit dem roten Richter durch Thomas-Michael Seibert eröffnet, während Peter König auf Giambattista Vico zugreift und Anja Lobenstein-Reichmann die Macht der Zeichen schildert. Oskar Reichmann legt die Horizontverschmelzung in historischen Wörterbüchern an den ihm besonders vertrauten Beispielen eindringlich dar, während Andreas Deutsch unterschiedliche synchrone und diachrone Schnitte durch die Rechtssprache zieht. Das Aberwitzige konstruiert Jürgen Macha auf Grund von Hexenprotokollen.
Darüberhinaus werden visuelle Rechtskommunikation, die Realisierung des Abstrakten und die Rechtsgebärden in mittelalterlichen Bilderhandschriften, Oralität und Literalität und automatisierte Verfahren zur semantischen Erschließung von Texten angesprochen. Bei den Verstehenshilfen spannt Heino Speer den Bogen von den Interlinearglossen, Marginalglossen und Kontextglossen mit einem Rechtswörterbuchbeleg von 790 über Glossare, selbständige Nachschlagewerke, Wörterbücher, Rechtsvokabularien, sonstige Hilfsmittel, Handlungsanweisungen, Visualisierungen bis zum Verhältnis von Druckwerk und elektronischer Publikation. Auf Grund seiner jahrzehntelangen Beobachtungen gelingen ihm dabei viele hilfreiche Erkenntnisse und Hinweise, die den vielseitigen Band ebenso erfreulich vervollkommnen wie das umfangreiche Register.
Innsbruck Gerhard Köbler