Urkundenbuch der Stadt Zwickau, bearb. v. Kunze, Jens/Stadtführer, Henning. Zweiter Teil Das älteste Stadtbuch 1375-1481, bearb. v. Kunze, Jens (= Codex diplomaticus Saxoniae 2 Die Urkunden der Städte und geistlichen Institutionen in Sachsen 20). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2012. XXVI, 503 S., 14 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Urkundenbuch der Stadt Zwickau, bearb. v. Kunze, Jens/Stadtführer, Henning. Zweiter Teil Das älteste Stadtbuch 1375-1481, bearb. v. Kunze, Jens (= Codex diplomaticus Saxoniae 2 Die Urkunden der Städte und geistlichen Institutionen in Sachsen 20). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2012. XXVI, 503 S., 14 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Erstmals 1118 erscheint Zwickau im Tal der Zwickauer Mulde als ein territorium in einer im Kloster Bosau bei Zeitz von Bischof Dietrich I. von Naumburg ausgestellten Urkunde. Wohl wenig später verlagerte sich der Schwerpunkt dieses slawisch besiedelten Gebiets von dem Dorf Osterweih im Nordosten in den ältesten Siedlungsbereich der späteren Stadt Zwickau an der Kreuzung der Straßen von Halle nach Leipzig und von Krakau über Sachsen nach Süden. 1212 wird jedenfalls Zwickau als oppidum genannt.
In seiner kurzen und klaren Einleitung zu der am Lehrstuhl für sächsische Landesgeschichte der Universität Leipzig unter der Leitung Enno Bünzs in Angriff genommenen Ausgabe weist der Verfasser besonders darauf hin, dass in der zwischen 1290 und 1407 als Reichsstadt aufgestiegenen Siedlung außer einer umfangreichen Urkundenüberlieferung mehrere Stadtbücher erhalten sind. Davon enthält die repräsentative Pergamenthandschrift des Zwickauer Rechtsbuchs von 1348 das bereits 1941 von Günther Ulrich zusammen mit Hans Planitz edierte Zwickauer Stadtrecht. Ihm folgen die Papierhandschrift des 1352 begonnenen, bis 1536 reichenden Liber proscriptorum und das so genannte älteste Stadtbuch mit vermischten Einträgen ab 1375.
Dieses umfasst nach der sachkundigen Beschreibung des Herausgebers in ursprünglich zwei Teilen 217 geheftete Papierblätter, von denen 207 beschrieben sind, und zwei zugeheftete Einzelblätter. Die überwiegend in deutscher Sprache verfassten Eintragungen beginnen mit einer undatierten Verpfändung eines Ackers durch Claus Fullingast und enden (unter der Nummer 1085) mit einer Streitschlichtung des Rates zwischen Böttchermeistern und Böttchergesellen vom 28. Oktober 1481, wozu auf losen Zetteln noch zehn Nachträge kommen. Ein Index von Personen, Orten und ausgewählten Sachen schließt das stattliche Werk vorzüglich auf, 13 Abbildungen vermitteln dem Benutzer Anschaulichkeit, so dass es insgesamt für die Allgemeinheit eine wichtige, bisher bestehende Lücke schließt und auf ein weiteres gutes und baldiges Gelingen auch des ersten Teiles des Urkundenbuchs hoffen lässt.
Innsbruck Gerhard Köbler