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Sturm, Fritz, 200 Jahre Badisches Landrecht (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe 23). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2011. 70 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Sturm, Fritz, 200 Jahre Badisches Landrecht (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe 23). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2011. 70 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Im Jahre 1799 wurde der in Ajaccio 1769 als Sohn eines niederadeligen Juristen geborene, zum Offizier ausgebildete Napoleon Bonaparte unter Sturz der Direktorialregierung Frankreichs erster Konsul. Seinen beeindruckenden militärischen Erfolgen schloss er grundstürzende politische Veränderungen an. Binnen sechser Jahre setzte er zwischen 1804 und 1810 die Gleichheit des Rechts in Frankreich in fünf Gesetzbüchern (Codes) um und prägte damit weite Teile der juristischen Welt für Jahrhunderte.

 

Eine der Auswirkungen war auch das badische Landrecht des Jahres 1809, durch das der badische Jurist Friedrich Brauer das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch Frankreichs nach Baden übertrug. In Erinnerung an dieses bedeutsame Ereignis würdigte der auf seine badische Herkunft stolze Verfasser das seinerzeitige Geschehen in einer Festveranstaltung im großen Vortragssaal der badischen Landesbibliothek am 27. Oktober 2009. Seinen reichen Vortrag stellt das vorliegende Heft der Allgemeinheit dankenswerterweise mit Abbildungen und Fußnoten zur Verfügung.

 

Ausgehend vom Namen schildert der Verfasser eindringlich neben einem buntern Strauß überholter Rechte die Gebietsgewinne in napoleonischer Zeit mit der Gefahr des Zerbrechens, der durch neues Recht begegnet werden sollte. Dementsprechend waren das Fortschreiben feudaler Strukturen und Konzessionen an die Kirche mit grundsätzlicher Offenheit für Fortschritt zu verbinden. Johann Friedrich Niklas Brauer (1754-1813) gelang dies trotz des vom Verfasser gerügten Verdeutschungsfimmels so überzeugend, dass es bei dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs de Deutschen Reiches zum 1. Januar 1900 hieß, jeder echte Badener weine dem (aus Frankreich übernommenen) Landrecht eine Träne nach, was wegen seiner anschaulich geschilderten Vorzüge noch für den international bestens ausgewiesenen Verfasser der im Kern gut 20 Seiten umfassenden Erinnerung im Jahre 2009 gesagt werden kann.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler