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Rumpf, Joachim Robert, Der Fall Wollheim gegen die I. G. Farbenindustrie AG in Liquidation. Die erste Musterklage eines ehemaligen Zwangsarbeiters in der Bundesrepublik Deutschland - Prozess, Politik und Presse. Lang, Frankfurt am Main 2010. 564 S., zahlr. Tab. und Graf. Besprochen von Gerhard Köbler.

Rumpf, Joachim Robert, Der Fall Wollheim gegen die I. G. Farbenindustrie AG in Liquidation. Die erste Musterklage eines ehemaligen Zwangsarbeiters in der Bundesrepublik Deutschland - Prozess, Politik und Presse. Lang, Frankfurt am Main 2010. 564 S., zahlr. Tab. und Graf. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Christian Wolf angeregte und betreute, in Hannover 2008 angenommene Dissertation des 1975 geborenen, in Konstanz, Genf und München ausgebildeten, seit 2002 als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie beschäftigt sich ausführlich mit einem prozessrechtsgeschichtlich bedeutsamen Verfahren. Dieses verfolgt der Verfasser in zahlreichen Einzelschritten chronologisch, aber ohne übergeordnete Gliederungspunkte.

 

In der Einleitung weist der Verfasser daraufhin, dass bereits 1947 (der ehemalige Sklavenarbeiter) J. W. T. Klage gegen die Rheinische Hoch- und Tiefbau AG in Mannheim auf Zahlung nicht gezahlten Lohnes erhoben hatte, aber ebenso wie eine spätere Klägerin vor der Arbeitsgerichtsbarkeit wegen Unzuständigkeit erfolglos geblieben war. Am 3. November 1951 erhob (der ehemalige Sklavenarbeiter) Norbert Wollheim, der nach seiner Deportation aus Berlin im Jahre 1943 in das Konzentrationslager Auschwitz von der SS an die I. G. Farben „vermietet“ und beim Bau des chemischen Großwerks in Monowitz zur Arbeit auf der Baustelle gezwungen worden war, vor der Zivilgerichtsbarkeit Klage. Sie endete nach vielen Jahren mit einem Vergleich, der für einen Teil der Betroffenen zu einer Entschädigung in Höhe von insgesamt 30 Millionen DM führte.

 

Auf Grund zahlreicher ungedruckter Quellen geht der Verfasser dem Ablauf des Verfahrens sehr detailliert nach. Im Ergebnis gelangt er zu der Erkenntnis, dass der Ausgleich von in totalitären Staaten begangenem Unrecht durch die Ziviljustiz in der Regel zum Scheitern verurteilt ist. Zusammengefasst verdient seine Untersuchung trotz kleinerer formaler Schwächen auch über den unmittelbaren einzelnen Fall hinaus durchaus Anerkennung.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler