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Rettler, Wilhelm, Der strafrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums in der DDR (= Juristische Zeitgeschichte 3, 40). De Gruyter, Berlin 2010. XVII, 229 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Rettler, Wilhelm, Der strafrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums in der DDR (= Juristische Zeitgeschichte 3, 40). De Gruyter, Berlin 2010. XVII, 229 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Thomas Vormbaum betreute, vom Verfasser trotz längerer Krankheit erfreulicherweise fertiggestellte, im Wintersemester 2009/2010 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität Hagen angenommene Dissertation des Bearbeiters. Sie betrifft ein interessantes Thema, das sie erstmals umfassend angeht. Sie gliedert sich in insgesamt drei Teile.

 

Zunächst ermittelt der Verfasser Grundlagen und erörtert in diesem Zusammenhang die Problemstellung, die Bedeutung des sozialistischen Eigentums in Ideologie und Praxis, den Forschungsstand, den Gang der Darstellung und seine Quellen. Dabei bietet er ansprechende Einsichten zum Strafjustizsystem der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Bezug auf Gerichtsverfassung, Strafprozessrecht, Ideologie, Rechtssetzungsgrundsätze und Rechtsanwendungsgrundsätze. Danach durchleuchtet er detailliert die Entwicklung zwischen 1945 und 1990 und stellt dabei überzeugend das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums und anderen gesellschaftlichen Eigentums vom 2. Oktober 1952, das Strafrechtsergänzungsgesetz und das Strafgesetzbuch in den Mittelpunkt.

 

Bei den Einzelfragen untersucht er vor allem Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue einschließlich der schweren Fälle, der Sachbeschädigung und der Strafzumessungsfragen. Im Ergebnis stellt er ansprechend fest, dass die gesellschaftlichen Bedingungen in der sowjetischen Besatzungszone und in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu keiner Zeit ein Sonderstrafrecht zum Schutz des sozialistischen Eigentums erforderten, sondern dass dafür ideologische Gründe maßgeblich waren. Dies hatte allmählich eine zunehmende Liberalisierung und Entpolitisierung zur Folge, ohne dass der Verfasser viel findet, was am Ende der Deutschen Demokratischen Republik erhaltenswert gewesen wäre.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler