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Löffelsender, Michael, Strafjustiz an der Heimatfront. Die strafrechtliche Verfolgung von Frauen und Jugendlichen im Oberlandesgerichtsbezirk Köln 1939-1945 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 70). Mohr (Siebeck) Tübingen 2012. XII, 494 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Löffelsender, Michael, Strafjustiz an der Heimatfront. Die strafrechtliche Verfolgung von Frauen und Jugendlichen im Oberlandesgerichtsbezirk Köln 1939-1945 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 70). Mohr (Siebeck) Tübingen 2012. XII, 494 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Margit Szöllösi-Janze angeregte und betreute, von der Fritz Thyssen Stiftung unterstützte, im Sommersemester 2011 unter dem Titel „Aufrechterhaltung der inneren Front“ von der philosophischen Fakultät der Universität Köln angenommene, leicht überarbeitete Dissertation des 2009 im internationalen Max-Planck-Forschungskolleg für vergleichende Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main aufgenommenen Verfassers. Sie geht in den Anfängen auf den interdisziplinären Kölner Forschungsverbund Justiz im Krieg - Der Oberlandesgerichtsbezirk Köln 1939-1945 zurück. Hilfreich war für sie ein privilegierter Zugang zu Akten.

 

Gegliedert ist die Untersuchung außer der Einleitung in Forschungskontexte, Theoriebezüge, Zuschnitt und Aufbau sowie Quellen und Begrifflichkeiten in fünf Sachkapitel. Sie betreffen den Krieg als Herausforderung, Mechanismen der Verfolgung im Vorfeld der Strafjustiz und Agieren der Staatsanwälte, die Rolle der Gehilfen der Justiz (Kriminalpsychiatrie, Kriminalbiologie, Kriminalätiologie, Jugendgerichtshilfe), Frauen und Jugendliche vor Gericht und Gnadenverfahren und Strafvollstreckung. Abgeschlossen werden die sorgfältigen Bestandsaufnahmen jeweils mit einem Zwischenfazit.

 

Insgesamt ermittelt der Verfasser als ein grundsätzliches Ziel der nationalsozialistischen Kriegspolitik seit 1933 die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und des Durchhaltewillens der Bevölkerung in der Heimat mittels Leistungen und Zwängen. Ansprechend kann er unter Bezugnahme auf gesellschaftliche Leitvorstellungen, Geschlechterstereotypen und Kriminologie zeigen, dass das nationalsozialistische Regime dem Strafrecht und der Strafjustiz (vor allem auch der Amtsgerichte) dabei hohe Bedeutung zumaß. Ob und inwieweit das diesbezügliche nationalsozialistische Vorgehen weltweit singulär war, müssten allerdings erst noch vergleichende Darstellungen erweisen.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler