Kasper-Marienberg, Verena, „vor Euer Kayserlichen Mayestät Justiz-Thron“. Die Frankfurter jüdische Gemeinde am Reichshofrat in kosephinischer Zeit (1765-1790) (= Schriften des Centrums für jüdische Studien 19). StudienVerlag, Innsbruck 2012. 504 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Kasper-Marienberg, Verena, „vor Euer Kayserlichen Mayestät Justiz-Thron“. Die Frankfurter jüdische Gemeinde am Reichshofrat in josephinischer Zeit (1765-1790) (= Schriften des Centrums für jüdische Studien 19). StudienVerlag, Innsbruck 2012. 504 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die dem Werk zugrundeliegende Arbeit ist die von Gabriele Haug-Moritz betreute, im Juli 2009 von der geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz angenommene Dissertation der als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Geschichte in Graz tätigen Verfasserin. Sie betrifft die bisher noch nicht ausreichend erforschte Geschichte des nicht nur als kaiserliche Regierungebehörde, sondern vor allem auch als Rechtsprechungseinrichtung tätigen Reichshofrats. Für sie gelingen der Verfasserin vielfältige neue Einblicke und Erkenntnisse.
Gegliedert ist die einschließlich des Anhangs umfangreiche, auf die Regierungszeit Josephs II. konzentrierte Untersuchung in drei Kapitel. Nach einer Einführung beschreibt die Verfasserin zunächst die jüdischen Prozessparteien am Reichshofrat im 18. Jahrhundert in Bezug auf die quantitativen Befunde (von 938 Prozessparteien waren 603 jüdisch, davon 390 Kläger und 141 Beklagte aus Frankfurt am Main). Danach ordnet sie das Reichshofratskollegium in das soziale Gefüge des Heiligen römischen Reiches ein und richtet dabei ihren Blick vertieft insbesondere auf Johann Jakob von Steeb und Johann Baptist von Steeb.
Verstärktes Interesse verdient auch das dritte Kapitel über das Argumentieren vor Gericht, das die Prozesspraxis und die rechtlichen Argumentationen erörtert. Insgesamt macht die gelungene Arbeit deutlich, dass die jüdischen Kläger in weit größerem Umfang Rechtsquellen zu ihrem Schutz vor christlichen Gerichten nutzen konnten, als dies bislang bekannt war. Ein Personenregister und ein Sachregister schließen die Arbeit benutzerfreundlich auf.
Innsbruck Gerhard Köbler