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Ishikawa, Toshiyuki, Deutschsprachige Staatsrechtslehrer. Profile von 1003 Mitgliedern der Staatsrechtslehrervereinigung  (Doitsugoken kohogakusha. Protiru kokuhogakusha kyokai no 1003 nin) (= Reihe des Instituts für Rechtsvergleichung Band 10). Verlag der Chuo-Universität Tokio, Tokio 2012. 633 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Ishikawa, Toshiyuki, Deutschsprachige Staatsrechtslehrer. Profile von 1003 Mitgliedern der Staatsrechtslehrervereinigung  (Doitsugoken kohogakusha. Protiru kokuhogakusha kyokai no 1003 nin) (= Reihe des Instituts für Rechtsvergleichung Band 10). Verlag der Chuo-Universität Tokio, Tokio 2012. 633 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Im Senatssaal der Universität Berlin tagte am 13. und 14. Oktober 1922 eine von den Staatsrechtslehrern Berlins einberufene Versammlung von 43 erschienenen von insgesamt 67 eingeladenen Staatsrechtslehrern, die Heinrich Triepel zu ihrem ersten Vorsitzenden wählte und die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer gründete, die bei einer zwischen 80 und 90 schwankenden Mitgliederzahl bis 1933 sieben Mal zusammentrat und  1938 aufgelöst wurde. 1949 wurde sie von Apelt, Helfritz, Jelinek und Kaufmann neu begründet. Bis 2010 wuchs die jährlich tagende, für das Fortkommen als Staatsrechtler existentiell wichtige, lange als sehr elitär und konservativ geltende Vereinigung auf mehr als 700 Mitglieder.

 

Toshiyuki Ishikawa wurde 1951 geboren und schloss seine juristische Ausbildung an der berühmten, 1885 gegründeten Chuo Universität in Tokio 1976 ab. Als Humboldt-Stipendiat wurde er von Otto Bachof in Tübingen betreut, dem er zur Erinnerung und in tiefer Dankbarkeit das vorliegende stattliche Sammelwerk widmet. Die erste Anregung hierzu hat ihm vielleicht bereits seine Frankfurter rechtswissenschaftliche Dissertation des Jahres 1991 über Friedrich Franz von Mayer als Begründer der juristischen Methode im deutschen Verwaltungsrecht geliefert, weil eine derartige Untersuchung notwendigerweise auf die biographischen Daten der behandelten Persönlichkeit führt.

 

Das leider eines deutschen Vorworts entbehrende, alphabetisch geordnete, im Text ganz überwiegend deutsche Werk umfasst verdienstvollerweise mehr als 1000 Staatsrechtslehrer von Manfred Abelein bis Manfred Zuleeg mit vielen aus verschiedenen Quellen zusammengetragenen Angaben. Dabei findet sich (auf S. 468) zu Schmitt, Carl (Karl), dessen Name wie der aller anderen in japanische Zeichen transkribiert ist, hinsichtlich des Werdegangs als Text: Dr. iur., Prof., Univ. Köln, 1888 07 11 (Plettenberg/Westfalen) 1985 04 07 (Plettenberg) Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht und Staatstheorie Studium Berlin, München u. Straßburg, 1911 Prom. Straßburg, 1916 Habil. Straßburg, 1916 PD Straßburg, 1921 o. Prof. Greifswald, 1922 o. Prof. Bonn, 1928 o. Prof. Handelshochschule Berlin, 1933 o. Prof. Köln, nach 1945 zurückgezogen nach Plettenberg. Bei Ernst Rudolf Huber erscheinen ziemlich enge, nicht offen ausgewiesene Anklänge an http://www.koeblergerhard.de/werwarwer20020226.htm, doch darf die gesamte deutsche Rechtswissenschaft dem Verfasser sehr dafür dankbar sein, dass er die Mitglieder der deutschen Staatsrechtslehrervereinigung in aufwendiger und mühevoller Kleinarbeit als lexikalische Einheit der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft präsentiert.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler