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Winkler, Heinrich August, Geschichte des Westens. Von den Anfängen in der Antike bis zum 20. Jahrhundert. Beck, München 2009. 1343 S. Besprochen von Marcel Senn.

Winkler, Heinrich August, Geschichte des Westens. Von den Anfängen in der Antike bis zum 20. Jahrhundert. Beck, München 2009. 1343 S. Besprochen von Marcel Senn.

 

Was ist das: „der Westen“? Diese Frage habe ich mir, offen gestanden, noch nie gestellt, so wie sich viele andere ja auch nie fragen, was denn die berüchtigte Allerweltsvokabel „Europa“ bedeute, und von der zwar alle meinen, sie wüssten, wovon sie sprächen.[1] Es sind diese selbstverständlichen Halbbegrifflichkeiten, die wie graue Eminenzen durch aller Munde kursieren und die selbst die Wissenschaften noch erfolgreich beflügeln. Nun also schickt sich einer an, das Phänomen „Westen“ historisch aufzuarbeiten. Und mit Hermann August Winkler – inzwischen emeritierter Professor der Humboldt-Universität und ehemals Mitbegründer sowie langjähriger Mitherausgeber von „Geschichte und Gesellschaft“ (einer der profundesten Zeitschriften im Fachbereich der Geschichte) setzt sich zugleich einer der besten Kenner der neuesten Geschichte Mitteleuropas mit dieser Frage auseinander.

 

Winkler definiert den „Westen“ als „Projekt“, das zwar weitgehend der Aufklärungsperiode Englands, Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika entsprungen sei, seine Wurzeln jedoch schon in der Antike und im Mittelalter gehabt habe. Dieses Projekt werde durch die vier Ideen der (1) unveräußerlichen Menschenrechte, der (2) repräsentativen Demokratie, der (3) Herrschaft des Rechts bzw. des Rechtsstaats und der damit verbundenen (4) Idee der Gewaltenteilung konstituiert.

 

Die Geburt dieses Projekts verdanke sich, so Winkler, dem ständigen Leiden an den Missständen in der Praxis. Denn dies entspreche Eigenart und Charakter des Westens, der sich die antike philosophische Tugend der Selbstkritik stets bewahrt, diese Kritik aber auch ständig zur Korrektur der eigenen Praxis eingesetzt und sich nie mit der Faktizität der Praxis begnügt habe. Insofern sei der Westen durch einen doppelten Widerspruch geprägt: Zum einen durch das radikale Spannungsverhältnis von normativem Projekt und politischer Praxis, zum anderen durch die Tatsache der Ungleichzeitigkeit in der politischen Umsetzung des Projekts in den verschiedenen Staaten im Westen. Diesen beiden Widersprüchen entspringe auch der fortwährende Antrieb zur ständigen Verbesserung der fundamentalen Ideen in der Realität. Dies habe sich etwa in der Propagierung der Idee der unveräusserlichen Menschenrechte im Missverhältnis zu ihrer Umsetzung betreffend die afroamerikanischen Sklaven in den Vereinigten Staaten von Amerika gezeigt. Dieses Spannungsverhältnis habe die USA zwar in einen gefährlichen Sezessionsprozess getrieben, doch gleichzeitig die Umsetzung der Idee voran gebracht und letztlich den Bundesstaat sogar noch gestärkt. Ähnliches ließe sich mit Bezug auf den britischen Kolonialismus in Indien zeigen. Die Kolonialisierung habe, im Gegensatz zum Kolonialismus anderer Staaten des Westens, keine aufoktroyierte Assimilierung sondern vielmehr konkrete Fortschritte im Bildungs-, Gesundheits- und Verkehrswesen für Indien gebracht, grausame Rechtsbräuche wie die Witwenverbrennung abgeschafft und gleichzeitig den Aufbau eines Verwaltungs- und Gerichtswesens (freilich im britischen Verständnis der Idee des Projekts) eingeleitet. In Folge der Universalisierung des europäischen Staatskonzepts sei durch den „kolonialen Verwaltungsstaat“ schliesslich die postkoloniale Nationalstaatlichkeit Indiens überhaupt erst ermöglicht worden. Auch die Ideologie des Nationalstaates als ein weiteres westliches Ideenprodukt offenbare diesen Widerspruch zwischen Projekt und Praxis deutlich. Die Nationalstaatsidee als letzte Instanz menschlicher Sinngebung und Selbstrechtfertigung im Sinne der Moderne sei zwar in Europa selbst zu einem binnenstaatlichen Unterdrückungsinstrument in den Händen der Regierenden geworden, derweil dieselbe Idee in den Kolonien zur Emanzipation gegenüber den Kolonialmächten beigetragen habe.

 

Gewiss, man mag die eine oder andere – hier nur skizzierte – Darlegung anders sehen; man mag, wie ich, insbesondere die Entwicklung der Gewaltenteilung, die hier über Magna Charta, Separation der weltlichen von der geistlichen Macht im Mittelalter sowie über Montesquieu hergeleitet wird, anders beurteilen, doch am Ende überzeugt selbst gegen wohl berechtigte Kritik und ohnehin gegen jede kleinliche Detailkrämerei doch die klare und plausible Gedankenführung des Autors, der unerschrocken der festen Überzeugung bleibt, man könne aus der Geschichte (noch) lernen, wenn man sie nur richtig zu lesen verstünde. Es ist gerade diese seine Fähigkeit, den geschichtlichen Stoff mit all den inneren Widersprüchen auf diese eine Grundspannung zwischen normativem Projekt und praxisorientiertem Machtkonzept zurückzuführen, und es ist auch seine Fähigkeit, die Botschaft einer solcherweise begriffenen Geschichte dem historischen Material ebenso intellektuell anregend wie aufklärend fortlaufend zu entlocken. Dieser Vorzug ist angesichts des allgegenwärtigen Mainstreams of Entertainment by History nur zu begrüßen.

 

Was heißt dies für die Rechtsgeschichte? Auch wenn Winkler kaum Literatur aus unserem Fachbereich zitiert, so kommt der renommierte Autor aus der allgemeinen Geschichtszunft doch unserer Disziplin sehr weit entgegen, ja er arbeitet unserer Rechtsgeschichte geradezu zu, eine Tatsache, die man nur selten aus der Mutterdisziplin erfahren durfte. Er zeigt, wie die grundlegende und überragende Bedeutung des Rechts für den Aufbau und die Entwicklung der modernen Gesellschaften und Staaten des Westens zu verstehen ist. Indem er also die Bedeutung des Rechts für die Entwicklung des Westens in aller nur wünschbaren Deutlichkeit herausarbeitet, lässt sich eine Klarsicht gewinnen, die den vielen Trends auch in unserem Fachbereich zu widersprechen vermag, wonach das Recht nämlich bloß ein Derivat sogenannt harter Faktoren sei. Alleine schon aus diesem Grunde lohnt sich die Auseinandersetzung mit diesem Werk.

 

Zürich                                                                                               Marcel Senn

[1] Vgl. dazu: M. Senn, Wissenskonzeptionen in Europa – Suche nach historischen Konstanten, in: Hans-Ulrich Rüegger, Martina Arioli, Heini Murer, Universitäres Wissen teilen. Forschende im Dialog, Zürich 2009, S. 145-151 (=  http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/senn/cont/081208_Wissen_teilen_Referat.pdf).