Schönfelder, Heinrich, Deutsche Gesetze. Gebundene Ausgabe I/2011. Beck, München 2011. 4256 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT
Schönfelder, Heinrich, Deutsche Gesetze. Beck, München 2011. 4256 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Heinrich Schönfelder stammt nicht nur von einem schönen Feld, sondern hat auch sein eigenes Feld schön bestellt. Obwohl der in Nossen in Sachsen am 16. Juli 1902 als Sohn eines Wäschefabrikanten geborene, nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und Leipzig mit einer Dissertation über die italienische Wahlrechtsreform des Jahres 1923 promovierte Burschenschaftler in seiner fünfzehnjährigen Berufslaufbahn nur zum Amtsgerichtsrat und Kriegsgerichtsrat aufstieg, hatte er die außerordentlich erfolgreichen Ideen einer praktikablen Sammlung deutscher Gesetze und einer Reihe, mit der jeder Student selbst sein Wissen prüfen können sollte. Beides hat über lange Zeit Deutschlands Juristen sichtlich geprägt, für die der sehr rote Schönfelder gewissermaßen zum leuchtenden Kennzeichen wurde.
Seine ersten deutschen Reichsgesetze führen ein Vorwort aus dem Jahre 1931 und sind 1932 erstmals erschienen. In den Jahren, in denen Geld knapp und Zeit vorhanden war, wurden sie auf Grund der relativen Beständigkeit des Rechts ab der vierten Auflage des Jahres 1935 in eine kostensparende aber pflegeintensive Loseblattausgabe umgewandelt, deren Auflagenzahl in die Hunderttausende reichen dürfte. 80 Jahre nach dem ersten Vorwort kehrt der Verlag ohne Angabe von Gründen wieder zur ursprünglichen Form zurück, neben der die Loseblattausgabe „weiterhin lieferbar“ ist.
Die gebundene Ausgabe entspricht in Inhalt und Systematik dem hergebrachten Stand. Ob und wie weit sie bei reichlich Geld und wenig Zeit die Loseblattausgabe ersetzen oder verdrängen wird, muss sich noch wohl auch für den Verlag erst noch erweisen. Trotz aller Vorzüge der Digitalisierung sei dem in Canossa/Provinz Massa Carrara am 3. Juli 1944 kurz vor Vollendung des zweiundvierzigsten Lebensjahrs bei einem Partisanenangriff um sein Leben gekommenen Heinrich Schönfelder gewünscht, dass die Tradition der Innovation auch in der Jurisprudenz und ihren Markenzeichen noch einige Zeit Stand halten kann.
Innsbruck Gerhard Köbler