Rotthege, Konrad M., Die Entstehung des Arzneimittelgesetzes vom 16. Mai 1961 unter besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung arzneimittelrechtlicher Bestimmungen und des Verkehrs mit Arzneimitteln. Lang, Frankfurt am Main 2011. XX, 342 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 129 (2012) 83. IT
Rotthege, Konrad M., Die Entstehung des Arzneimittelgesetzes vom 16. Mai 1961 unter besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung arzneimittelrechtlicher Bestimmungen und des Verkehrs mit Arzneimitteln. Lang, Frankfurt am Main 2011. XX, 342 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Werner Schubert angeregte und betreute, im Wintersemester 2010/2011 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommene Dissertation des in München, London und Hamburg ausgebildeten Verfassers. Sie behandelt mit Hilfe auch archivalischer Unterlagen einen Ausschnitt aus der jüngeren Rechtsquellengeschichte. Dadurch erweitert sie das allgemeine Wissen an einem interessanten einzelnen Punkt.
Sie gliedert sich chronologisch in fünf Teile und setzt dabei mit ersten arzneimittelrechtlichen Bestimmungen und ihrer Entwicklung seit dem 12. Jahrhundert ein. Wirklich größere Bedeutung erlangt das Arzneumittel aber erst mit der modernen medizinischen und chemischen Wissenschaft und der technischen Möglichkeit der industriellen Herstellung. Dementsprechend werden als erste umfassendere Rechtsquellen die preußische Medizinalordnung von 1725, das Allgemeine Landrecht von 1794 und die (revidierte) Apothekerordnung Preußens von 1801 besonders behandelt.
Allerdings gelingt ein eigenes Arzneimittelgesetz trotz des erkennbaren Regelungsbedarfs bekanntlich weder zwischen 1918 und 1933 noch zwischen 1933 und 1945. Das danach einsetzende Ringen um eine gesetzliche Regelung schildert der Verfasser sehr detailliert. Er bewertet das Ergebnis überzeugend als nicht vollständig gelungen und deshalb rasch der Korrektur durch das Arzneimittelgesetz von 1976 bedürftig und gibt einige Quellen im Anhang seiner von kleineren formalen Mängeln nicht freien Arbeit wieder.
Innsbruck Gerhard Köbler