Müßig, Ulrike, Der gesetzliche Richter im historischen Vergleich von der Kanonistik bis zur Europäischen Menschenrechtskonvention, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsentwicklung in Deutschland, England und Frankreich (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfaxssungsgeschichte 44), 2. Aufl. Duncker & Humblot, Berlin 2009. IV, 630 S. Besprochen von Filippo Ranieri.
Müßig, Ulrike, Der gesetzliche Richter im historischen Vergleich von der Kanonistik bis zur Europäischen Menschenrechtskonvention, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsentwicklung in Deutschland, England und Frankreich (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfaxssungsgeschichte 44), 2. Aufl. Duncker & Humblot, Berlin 2009. IV, 630 S. Besprochen von Filippo Ranieri.
Beim vorliegenden Band handelt es sich um die zweite Auflage der Habilitationsschrift der Verfasserin (Ulrike Müßig, geb. Seif). Die erste Auflage (Berlin 2003) hatte der Rezensent in dieser Zeitschrift schon ausführlich rezensiert (GA Bd. 122. 2005, S. 815-821). Die Neuauflage wurde bereits freundlich signalisiert von St. Salmonowicz in: Revue historique de droit français et étranger 87 (2009), S. 617-618. Der Text der ersten Auflage wurde unverändert übernommen, zugleich aber um eine englische, französische und spanische Zusammenfassung erweitert (S. 609-618). Die Darstellung zur englischen Rechtslage wurde ferner in einem Anhang um eine ausführliche Beschreibung der Verfassungsreform in Großbritannien durch den Constitutional Reform Act 2005 und dessen Auswirkungen auf den Aufbau der englischen Gerichtsbarkeit ergänzt (S. 599-607). Erwähnt sei hier insbesondere die Errichtung eines Supreme Court, der die Funktion des bisherigen House of Lords übernommen hat. Nachgetragen wurden ferner die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 Abs. 1, S. 1 EMRK und deren Auswirkungen auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (S. 607-609). Die Ergänzungen umfassen schließlich eine Bibliographie der Neuerscheinungen zum Thema zwischen den Jahren 2002 und 2009 (S. 619-630). Nicht mehr berücksichtigt werden konnte in dieser beeindruckenden Dokumentation der grundlegende Beitrag von N. Picardi, Le juge naturel. Principe fondamental en Europe, in: Revue intern. de droit comparé 2010, S. 27-73. Abschließend bleibt es dem Rezensenten nur an seine Ausführungen von 2005 anzuknüpfen und seine Einschätzung zu wiederholen, dass es sich bei dieser Monographie um „eine obligate Lektüre bei künftigen Untersuchungen zur europäischen Verfassungs- und Justizgeschichte“ handelt.
Saarbrücken Filippo Ranieri