Matthies, Denis, Exemplifikationen und Regelbeispiele. Eine Untersuchung zum 100-jährigen Beitrag von Adolf Wach zur „legislativen Technik“ (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung 33). De Gruyter, Berlin 2009. XIII, 158 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT
Matthies, Denis, Exemplifikationen und Regelbeispiele. Eine Untersuchung zum 100-jährigen Beitrag von Adolf Wach zur „legislativen Technik“ (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung 33). De Gruyter, Berlin 2009. XIII, 158 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Uwe Scheffler angeregte und betreute, im Sommersemester 2008 von der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt an der Oder angenommene Dissertation. Sie geht von Adolf Wach aus, der in Culm an der Weichsel am 11. September 1843 geboren wurde und in Leipzig am 4. April 1926 verstarb. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin, Heidelberg, Königsberg (1865 Promotion, 1868 Habilitation für Kirchenrecht und Prozessrecht) und Göttingen wurde er ordentlicher Professor in Rostock (1869), Tübingen (1871), Bonn (1872) und Leipzig (1875-1920).
Wach hatte besonderes Interesse am Zivilprozessrecht. Daneben gilt er als Begründer der Regelbeispielstechnik insbesondere für besonders schwere Fälle, über die er in einer vergleichenden, vom Verfasser in seiner Einleitung nicht bibliographisch einwandfrei zitierten Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts im Jahre 1908 gehandelt haben soll. Da Uwe Scheffler den Standpunkt vertritt, dass Wach zu Unrecht als Vater der Regelbeispielstechnik geehrt wird, geht der Verfasser dieser Problematik in seiner schlanken Untersuchung nach.
Zu diesem Zweck untersucht der Verfasser im ersten Teil seiner Arbeit den Weg zur Regelungsbeispielstechnik seit dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871. Der zweite Teil befasst sich mit der Exemplifikationsmethode. Im Ergebnis nimmt der Verfasser an, dass die Regelbeispielstechnik nicht der Exemplifikationsmethode Adolf Wachs entspricht und deshalb auch nicht auf ihn zurückgeführt werden kann, dass aber die richtig verstandene Exemplifikationsmethode Wachs ein brauchbarer Weg zwischen Kasuistik und Generalisierung in der Gesetzgebung sein kann.
Innsbruck Gerhard Köbler