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Kosche, Kevin, Contra proferentem und das Transparenzgebot im Common Law und Civil Law. Eine rechtsvergleichende, rechtshistorische und rechtsökonomische Analyse (= Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 267). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XXXVI, 700 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT

Kosche, Kevin, Contra proferentem und das Transparenzgebot im Common Law und Civil Law. Eine rechtsvergleichende, rechtshistorische und rechtsökonomische Analyse (= Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 267). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XXXVI, 700 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Hanno Merkt betreute, vom 1981 geborenen Verfasser nach dem Studium von Politikwissenschaft, neuerer Geschichte, neuester Geschichte und Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau erstellte und im April 2010 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg angenommene Dissertation des zeitweise auch am Department for Law & Economics der Boalt Hall Law School der Universität Berkeley in Kalifornien und bei Stefan Vogenauer in Oxford forschenden Verfassers. .Sie behandelt eine seit langem bedeutsame Rechtsfrage und spannt dabei einen weiten Bogen von der römischen Stipulation bis zum modernen Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegliedert ist sie klar und übersichtlich in vier Teile.

 

Zuerst verfolgt der Verfasser nach einem Überblick über die Vertragsauslegung die rechtshistorische Entwicklung von der römischen Frühzeit über das 19. Jahrhundert bis zum heutigen Recht. Danach nimmt er eine rechtsökonomische Analyse vor und untersucht das Verhältnis zwischen Form und Kontext. Schließlich stellt er culpa in contrahendo, contra proferentem und das Transparenzgebot einander gegenüber.

 

Im Ergebnis sieht die auf breiter Literaturgrundlage ruhende Untersuchung das Transparenzgebot nicht als Neuentwicklung der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg an, sondern schreibt ihm mit dem Ausgangspunkt Versicherungsrecht eine Geschichte von mehr als neunzig Jahren zu, in der es zu einem bedeutenden Grundsatz des deutschen Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen geworden ist. Dass dies bislang nicht wirklich bewusst war, verbindet er ansprechend mit dem tiefen Bruch seit der nationalsozialistischen Herrschaft. Ein umfangreiches Entscheidungsregister und ein Sachregister von Adhäsionsvertrag bis Zeiller runden die im Anhang die einschlägigen Bestimmungen des Code civil, des Codice civile, des Código Civil, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs abdruckende, gewichtige Studie vorteilhaft ab.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler