Das Volkacher Salbuch, hg. v. Arnold, Klaus/Feuerbach, Ute. Band 1 Beiträge und Transkription, Band 2 Faksimile. Stadt Volkach, Volkach 2009. XVI, 385 S., 78 Bl. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Volkacher Salbuch, hg. v. Arnold, Klaus/Feuerbach, Ute. Band 1 Beiträge und Transkription, Band 2 Faksimile. Stadt Volkach, Volkach 2009. XVI, 385 S., 78 Bl. Besprochen von Gerhard Köbler.
Volkach am Main kommt 899 vom fränkischen König Arnulf von Kärnten an das Kloster Fulda, wird 1258 als Stadt erwähnt und gelangt 1328 in Teilen und bis 1510 ganz von den Grafen von Castell an das Hochstift Würzburg. Überörtlich bekannt ist es in der deutschen Rechtsgeschichte durch die vom Stadtschreiber Niklas Brobst von Effelt verfasste, in der Gegenwart vielfach als „Volkacher Salbuch“ bezeichnete Handschrift B 2 im Volkacher Stadtarchiv. Für sie ließ die 2004 ermöglichte Publikation ausgewählter Folioseiten auf der Internetplattform des Hauses der bayerischen Geschichte zur Landesausstellung „Edel und frei. Franken im Mittelalter“ das Anliegen von Stadtarchiv und Kulturamt Volkach nach einer begleitenden wissenschaftlichen Fundierung so stark wachsen, dass anlässlich des 750jährigen Stadtjubiläums am 4. und 5. Juli 2008 im bekannten Schelfenhaus der Stadt unter Leitung Klaus Arnolds, bis 2007 Inhaber des Lehrstuhls für mittelalterliche Geschichte an der Helmut Schmidt Universität der Bundeswehr in Hamburg, ein wissenschaftliches Kolloquium ausgerichtet wurde.
In dessen Rahmen erwuchs der Wunsch nach einer Faksimileausgabe und eines sie begleitenden Sammelbands mit ergänzenden Beiträgen und einer seitengleichen Transkription des Textes. Ziel sollte es sein, den Laien wie der Wissenschaft die Möglichkeit zu bieten, sich selbst ein Bild von den illuminierten Teilen der Handschrift zu machen. Dieses Vorhaben ist infolge vielseitiger Unterstützung in überschaubarer Zeit so gut gelungen, dass nunmehr ein Faksimile aller ausgeführten Illustrationen der Handschrift vorliegt, das durch insgesamt zehn wissenschaftliche Untersuchungen ergänzt wird.
Dabei schildert Ute Feuerbach als freischaffende Historikerin und Leiterin des Archivs der Stadt Volkach den Weg vom offenen Stadtbuch zum Volkacher Salbuch im Wandel vom juristisch-praktischen zum historischen Interesse, wobei sie darauf besonders hinweist, dass die Handschrift selbst sich verschiedentlich als offenes Stadtbuch bezeichnet und der Name Volkacher Salbuch erst um 1900 von einem Historiker festgelegt wurde, der im vierzehntiteligen Literaturhinweis besonders aufgeführt ist. Klaus Arnold verfolgt den wohl in Eichfeld um 1450 geborenen, vielleicht nach einem kurzen Studium der Theologie in Heidelberg zunächst als Schulmeister in Wildbad und dann als Stadtschreiber in Prichsenstadt und Volkach tätigen, 128 farbige Miniaturen veranlassenden möglicherweise 1511 bereits verstorbenen Verfasser Niclas Brobst und sein Umfeld, aus dem besonders Johannes Nibling und Konrad Celtis hervorragen. Danach behandelt Christiane Kummer sehr sorgfältig die (127) kolorierten Federzeichnungen.
Rainer Leng beschreibt detailliert die Handschrift B 2 des Stadtarchivs Volkach (mit ihren 527 Blättern Papier mit einem für Vaihingen 1504 bezeugten Wasserzeichen), die auf den Blättern 388r-401r das Volkacher Halsgericht darstellt und insgesamt 126 aquarellierte Federzeichnungen aufweist.. Joachim Schneider ordnet den Text in das religiöse Leben einer städtischen Pfarrei um 1500 ein. Nochmals Rainer Leng untersucht das Verhältnis zwischen Glaube und Geschäften und gelangt dabei zu neuen Erkenntnissen über den Kredit der christlichen Kirchen.
Karl Borchardt widmet sich der beachtlichen Bedeutung der oberdeutschen Städte und ihrer Stadtschreiber für den Übergang von mittelalterlicher Herrschaft zu frühneuzeitlicher Obrigkeit, Martin Frey zieht zum Vergleich das weniger bekannte älteste Stadtbuch der Stadt Gerolzhofen heran. Wolfgang Schild erklärt die Volkacher Ordnung des endlichen Rechtstages als Theater des Rechtes und versteht dabei unthadt und dewht auf Blatt 396v als Untat und Schuld, obwohl wegen der häufigen Schreibung von u als w auch ein Bezug von dewht und dewhe zu Dieb und Diebstahl in Betracht kommt. Abschließend wertet Klaus Arnold die Volkacher Aufzeichnungen über das Hochstift Würzburg unter Fürstbischof Gerhard von Schwarzenberg einleuchtend aus.
Bewusst sind unterschiedliche Ansichten zu einzelnen Gegebenheiten, wie sie bei einem derartigen Gegenstand nicht ausgeschlossen werden können, insgesamt nicht harmonisiert. Auf diese Weise bleibt ein interessantes Bild aktueller Diskussion über ein auch rechtsgeschichtlich besonders bedeutsames Buch. Allen Beteiligten ist für diese wertvolle Leistung sehr zu danken und dabei zu hoffen, dass möglicherweise in der Zukunft über das Internet hinaus auch noch ein vollständiges Faksimile mit vollständiger Transkription nicht ausgeschlossen ist.
Innsbruck Gerhard Köbler