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Conze, Eckart/Frei, Norbert/Hayes, Peter/Zimmermann, Moshe, Das Amt und die Vergangenheit - Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. Blessing, München 2010. 879 S. Besprochen von Bernd Rüthers.

Conze, Eckart/Frei, Norbert/Hayes, Peter/Zimmermann, Moshe, Das Amt und die Vergangenheit - Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. Blessing, München 2010. 879 S. Besprochen von Bernd Rüthers.

 

Interessant bis skurril ist zunächst die Entstehungsgeschichte des Buches. 2003 war in der Hauszeitung des Auswärtigen Amtes ein ehrender Nachruf für den früheren Generalkonsul Franz Nüßlein erschienen, der vor 1945 als Oberstaatsanwalt und NSDAP-Mitglied im besetzten Böhmen und Mähren an zahlreichen Verfahren beteiligt war. Das erregte öffentliches Aufsehen und es entfachte zunächst im Auswärtigen Amt, dann in den Medien eine „Nachrufdebatte“.

 

Im Einvernehmen mit Bundeskanzler Gerhard Schröder verfügte Außenminister Joseph (Joschka) Fischer 2004, dass alle ehemaligen Mitglieder der NSDAP fortan keinen ehrenden Nachruf mehr in der Mitarbeiterzeitung des Amtes erhalten sollten. Dagegen erhob sich öffentlicher Protest von im aktiven Dienst des Auswärtigen Amtes stehenden Diplomaten. Es war der bisher einzige öffentliche Aufstand pensionierter und auch aktiver Diplomaten in der Geschichte des Auswärtigen Amtes. Von den Regeln der neuen Nachrufpraxis waren auch Walter Scheel und Hans-Dietrich Genscher (beide im Dritten Reich Mitglieder der NSDAP), zwei ehemalige Außenminister der sozial-liberalen sowie der christlich-liberalen Regierungskoalition, betroffen. Sie würden nach ihrem Tode keinen Nachruf erhalten können.

 

Zu seiner Rechtfertigung setzte Joschka Fischer im Juli 2005 eine „Unabhängige Historikerkommission“ ein, die in drei bis fünf Jahren die Geschichte des Auswärtigen Dienstes in der Zeit des Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik Deutschland untersuchen sollte. Ihr gehörten die Deutschen Eckart Conze, Norbert Frei und Klaus Hildebrand, der allerdings wegen Krankheit ausscheiden musste, der Amerikaner Peter Hayes (Illinois) und der in Jerusalem lehrenden Moshe Zimmermann an. Ihnen standen zwölf „Mitautoren“, vierzehn Rechercheure und sieben Hilfskräfte sowie ein früherer Verlagslektor für die Endredaktion zur Verfügung. Das hier anzuzeigende Buch stellt den Untersuchungsbericht dar, der am 28. 10. 2010 an Außenminister Guido Westerwelle übergeben wurde.

 

An den Beginn des Buches stellten die Autoren drei aus ihrer Sicht signifikante Biographien von Angehörigen des Auswärtigen Dienstes in der NS-Zeit, nämlich Franz Krapf (*1911), Fritz Kolbe (*1900) und besagten Franz Nüßlein (*1909). Die Wahl der Symbolfiguren erzeugte ungewollt zusätzlichen Diskussionsstoff (vgl. Rainer Blasius, Zerrbild Nüßlein, FAZ 10. 12. 2010, S. 10).

 

Das Buch ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten (S. 25-316) werden die Fragen behandelt: Wie verhielten sich die Angehörigen des Auswärtigen Amtes nach 1933 tatsächlich? Welche Rolle spielte der Auswärtige Dienst im NS-Herrschaftssystem und Terrorapparat? Welchen Anteil hatten deutsche Diplomaten seit 1933 an der Verfolgung und Ermordung der deutschen und europäischen Juden? Der zweite, größere Teil (S. 319-709) behandelt die Geschichte des Auswärtigen Amtes nach 1949 bis zur Einsetzung der Historikerkommission. Dieser Teil beschreibt unter der Verantwortung Norbert Freis (Jena) die Nachkriegsgeschichte des Amtes in der Bundesrepublik, also die gegen die Amtsangehörigen erfolgten Entnazifizierungsverfahren, die von den Alliierten geführten Kriegsverbrecherprozesse, die gescheiterten Versuche, den Ruf des Amtes durch einen Freispruch des Staatssekretärs Ernst von Weizsäcker zu bewahren. Dazu gehört auch die Darstellung der Widerstandshandlungen von Amtsangehörigen gegen das NS-Regime. Einen breiten Raum nehmen die Kapitel „Tradition und Neuanfang“ sowie „Die Neuen, die Alten und die Ehemaligen“ ein (S. 440-532). Sie werden ergänzt durch die Darstellung der gesetzlichen Wiedergutmachungsregelungen für NS-Verfolgte einerseits und die durch den Zusammenbruch geschädigten Beamten („131er Gesetz“) andererseits.

 

Das „131er-Gesetz“ von 1951 (nach Art. 131 des Grundgesetzes) regelte die Wiedereingliederung von Beamten, die 1945 von den Alliierten aus politischen Gründen entlassen worden waren, und von ehemaligen Berufssoldaten in den öffentlichen Dienst. Damit wurden Mitglieder der NSDAP entlastet und amnestiert. Beide Gesetze traten im Frühjahr 1951 fast gleichzeitig in Kraft. Während die NS-Verfolgten und ihre Hinterbliebenen nur bescheidene Teilentschädigungen erhielten, sah das 131er-Gesetz für die ehemaligen, teils erheblich belasteten NS-Beamten und ihre Hinterbliebenen das Prinzip der möglichst vollständigen Wiedergutmachung vor.

 

Hier schildert das Buch am Beispiel des Auswärtigen Amtes mit zahlreichen Beispielen, welche Auswirkungen diese unterschiedlichen Regelungen haben konnten, wenn sie gezielt zugunsten der zunächst ausgeschiedenen „Ehemaligen“ und zum Nachteil der NS-Verfolgten angewendet wurden. Die Wiedereingliederung von NS-Verfolgten wurde, wie u. a. am Beispiel des in der Einleitung erwähnten Franz Kolbe deutlich wird, mit zum Teil infamen Verleumdungen verhindert. So fand sich bald gerade in den höheren Rängen des Amtes eine große Zahl derer wieder, die an den Unrechtsaktionen des NS-Regimes beteiligt, teils sogar als Kriegsverbrecher angeklagt und verurteilt worden waren.

 

Wenige historische Bücher haben bei ihrem Erscheinen ein so lebhaftes und widersprüchliches Echo, ja geradezu einen Medienwirbel ausgelöst wie diese Untersuchung zur Geschichte des Auswärtigen Amtes zwischen 1933 und 2010. Die überregionalen Tageszeitungen widmeten ihm mehrfach ganze Seiten von Rezensionen und Kommentaren. Für den ehemaligen sozialdemokratischen Außenminister Frank-Walter Steinmeier ist es „das Buch des Jahres“. Sein Nachfolger Westerwelle meinte bei der Übergabe: „Das Auswärtige Amt war ein aktiver Teil der verbrecherischen Politik des sogenannten ,Dritten Reiches’. Das Auswärtige Amt war unmittelbar in die Gewaltpolitik des Nazi-Regimes eingebunden und frühzeitig über die verbrecherischen Methoden der deutschen Kriegsführung informiert. An der systematischen Vernichtung der europäischen Juden war es mit administrativer Kälte beteiligt.“ Das Buch werde „künftig ein fester Bestandteil der Ausbildung deutscher Diplomaten sein.“ Der ehemalige Botschafter Israels in der Bundesrepublik Avi Primor, sonst eher für abgewogene Urteile bekannt, erklärte den Bericht zu einem „internationalen Ereignis“ unter dem Titel: „Nun wissen wir, wozu die Nazis Diplomaten brauchten“ (FAZ 28. 10. 2010, S.31).

 

Besonders zufrieden, ja triumphierend äußerte sich der Auftraggeber der Untersuchung, der damalige Außenminister Joschka Fischer bei der Vorstellung des Bandes: „Für mich bedeutet es zuerst und vor allem, dass sie (lies: die Herren) den Nachruf bekommen, den sie verdient haben. Das wollten sie, und das bekommen sie jetzt.“ (FAZ.NET, vom 29. Oktober 2010). Seine Einschätzung ist bedeutsam, weil er mit der Geschichte von Ideologie- und Rollenwechseln nach Wendezeiten in der eigenen Vergangenheit Erfahrungen hat.

 

Bemerkenswert ist auch die Selbstbeurteilung der Untersuchung durch ihre Autoren. Der Sprecher der Kommission Eckart Conze erklärte noch vor der Veröffentlichung der Studie, das gesamte Auswärtige Amt sei „eine verbrecherische Organisation“ gewesen, stellte es also in Anlehnung an das Nürnberger Militärtribunal in eine Reihe mit der SS, dem SD und der Gestapo. Sein Mitautor Moshe Zimmermann meinte sogar, die gesamte „deutsche Gesellschaft zwischen 1933 und 1945“ sei eine „verbrecherische Organisation oder eine verbrecherische Gesellschaft“ gewesen (Zitat nach DER SPIEGEL, Heft 49/2010, S. 39).

 

In der Fachwelt findet das Buch eine geteilte Aufnahme. An der Arbeits- und Darstellungsweise machte der Experte für die NS-Geschichte Hans Mommsen in einer ersten Stellungnahme (Frankfurter Rundschau v. 16. 11. 2010) zwar deutliche Vorbehalte gegenüber einzelnen Passagen des Berichts geltend, bewertete aber die Gesamtdarstellung der chronologischen Schilderung der Verwicklung des Auswärtigen Amtes in die NS-Herrschaft als eine „Meisterleistung“. Sie habe allerdings wenig Neues zutage gebracht. Immerhin sei zu begrüßen, dass mit den Autoren „ganz hervorragende Zeithistoriker zusammen mit hochqualifizierten Mitarbeitern“ darangegangen seien, diese komplexe Materie wenn auch nur in einzelnen Aspekten aufzuarbeiten.

 

Derselbe Kritiker kommt (in einem späteren Interview mit dem Deutschlandfunk am 30. 11. 2010) zu einem anderen Ergebnis. Das Buch bringe keine neuen Materialien und Erkenntnisse. Es enthalte massive Fehler. Die Widerstandshandlungen im Auswärtigen Amt würden nicht näher beleuchtet. Mit „Entsetzen“ nehme er wahr, wie es möglich sei, dass diese „eilige Arbeit“ im Auftrag von Regierungsstellen an Historiker vergeben worden sei. Damit solle man endlich aufhören. Es drohe die Gefahr einer „staatlich dirigierten Geschichtswissenschaft“. Dies sei geradezu ein Menetekel. Schon der Name „Unabhängige Historikerkommission“ sei anstößig: „Eine von der Regierung eingesetzte Kommission ist per definitionem nicht unabhängig.“  Es handelt sich um eine Auftragsarbeit.

 

Johannes Hürter vom renommierten Institut für Zeitgeschichte in München findet Passagen des Werks „bodenlos“. Andere Historiker sprechen von „Oberflächlichkeit“ (Henning Köhler), „Unkenntnis oder Ignoranz der Aktenlage“ (Gregor Schöllgen), „Einseitigkeit“ (Christian Hacke) oder sehen in Teilen „schlichtweg Unsinn“. Es handele sich um ein „Buch der Rache“ (Daniel Koerfer).

 

Der Kommission wird vorgeworfen, häufig Dokumente aus dem Archiv des Ministeriums zu zitieren, die seit langem ediert vorliegen und schon vor Jahrzehnten in den Medien erschienen sind. Damit werde der falsche Eindruck erweckt, die Autoren präsentierten bisher Unbekanntes. H. Mommsen riet seinen Professorenkollegen öffentlich zum Besuch eines „historischen Proseminars“, einer Pflichtübung für Studienanfänger. Der Mainzer Historikerkollege Sönke Neitzel wirft dem Kommissionssprecher Conze „Geschichtspornografie“ vor, weil er das Amt als „verbrecherische Organisation“ bezeichnet hat. Conze sei es offenbar nur darum gegangen, öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen (Zitate nach DER SPIEGEL, Heft 49/2010, S. 39).

 

Die Übersicht zeigt, dass entgegen den offiziellen Lobeshymnen der Buchvorstellung (mit drei Außenministern) im Berliner Haus der Kulturen und den ersten Medienreaktionen das Thema nicht abgeschlossen ist, sondern zu neuen Untersuchungen führen wird. Angesichts der Tatsache, dass der finanzielle Aufwand für diese Untersuchung 1,5 Millionen Euro betrug, wird auch über den Gewinn dieser für ein geisteswissenschaftliches Forschungsvorhaben außergewöhnliche Investition diskutiert werden. Entgegen der Meinung der Auftraggeber ist der Bericht der „unabhängigen“ Joschka-Fischer-Kommission sicher keine „Diplmaten-Bibel“ geworden.

 

Abseits dieses aufkommenden neuen „Historikerstreits“ bleibt eine positive Wirkung des Buches festzuhalten. Es spiegelt am Beispiel des Auswärtigen Amtes paradigmatisch den Umgang vieler Institutionen der Bundesrepublik mit der eigenen Vergangenheit in zwei deutschen totalitären Diktaturen, nämlich dem NS-Staat und dem SED-Staat. Zahlreiche Einzeluntersuchungen zur Geschichte einzelner Wissenschaften, Hochschulen und Universitäten (Beispiel: Schneider/Schwerte in Aachen), zu staatlichen Verwaltungsapparaten aller Art, zur Wehrmacht und Bundeswehr, zu Großunternehmen, Medien aller Art, zur Medizin (Psychiatrie/Euthanasie; Beispiel: Heyde-Sawade/Aktion T4) zum Gesundheitswesen und ähnlichen Einrichtungen (DRK, Sportorganisationen etc.) zeigen ein ähnliches Bild. Die Geschichte der Bundesrepublik ist in den genannten Bereichen gekennzeichnet durch eine überall nachweisbare Strategie der Verschweigung, Verdrängung und Vernebelung der Vergangenheit in den Systemen des Terrors.

 

Auch soweit die kritischen Einwände gegenüber den Vorverständnissen der Autoren, den verwendeten Methoden und den Untersuchungsergebnissen des Buches berechtigt sind, bleibt es das Verdienst der Untersuchung, die jahrzehntelange, teils bewusst organisierte  Verzögerung solcher Einblicke durch betroffene Funktionseliten und die bisher wirksamen Wahrnehmungsschranken der Öffentlichkeit allgemein bewusst gemacht zu haben. Die Geschichte der Verfassungs- und Systemwechsel des 20. Jahrhunderts in Deutschland ist noch nicht abgeschlossen.

 

Konstanz                                                                                            Bernd Rüthers