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Brunhöber, Beatrice, Die Erfindung „demokratischer Repräsentation“ in den Federalist Papers (= Grundlagen der Rechtswissenschaft 14).. Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. X, 294 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT

Brunhöber, Beatrice, Die Erfindung „demokratischer Repräsentation“ in den Federalist Papers (= Grundlagen der Rechtswissenschaft 14).. Mohr (Siebeck), Tübingen 2010. X, 294 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Nach Ansicht der Verfasserin gehören die Federalist Papers bisher nicht zu den Grundlagen der (deutschen) Rechtswissenschaft. Damit sich dies ändert, hat sie nach erster Prägung durch Hasso Hofmann und einer demokratietheoretischen Seminararbeit bei Bernhard Schlink das vorliegende Werk verfasst, das betreut von Hasso Hofmann im Jahre 2009 von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin als Dissertation angenommen wurde. Seitdem ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an ihrer Heimatuniversität tätig.

 

Ihr interessanter Gegenstand besteht aus einer Serie von 85 Artikeln, die zwischen dem 27. Oktober 1787 und dem 2. April 1788 (77 Artikel) bzw. in Gesamtausgaben von 1788 in verschiedenen Zeitungen New Yorks erschienen. Ihr Zweck war es, die Leser von der 1787 entworfenen, aber noch nicht von allen Mitgliedern der Vereinigten Staaten von Amerika ratifizierten Verfassung zu überzeugen. Die unter dem von dem römischen Konsul Publius Valerius Poplicola abgeleiteten Pseudonym Publius auftretenden Autoren waren  Alexander Hamilton, James Madison und John Jay.

 

Die Verfasserin gliedert ihre flüssig geschriebene Studie nach einer Einführung über Motive, begriffliche Annäherung an demokratische Repräsentation und Methode und Aufbau in fünf Kapitel. Sie betreffen das federalistische Repräsentationskonzept in der US-amerikanischen und deutschen Verfassungstheorie, die Federalist Papers als politisches Evangelium der Vereinigten Staaten von Amerika,, den ideengeschichtlichen und politisch-praktischen Kontext der federalistischen Repräsentationstheorie, die federalistische Idee demokratischer Repräsentation und als mögliche blinde Flecken das Fehlen von Grundrechten, der Minderheitenschutz, die tatsächlichen Funktionsbedingungen für das Gelingen demokratischer Repräsentation, das Spannungsverhältnis von Allgemeinwohl und individueller Besonderheit und die gesamte weitere Entwicklung. Insgesamt erweist sie in sorgfältiger, ansprechender Analyse, wie der Federalist (in den 85 Artikeln) über demokratische Repräsentation ein weitgehend überzeugendes, praktisch bewährtes System zur Bildung vernünftiger politischer Entscheidungen im Pluralismus begründet.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler