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Behrens, Tim, Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse im internationalen Privatrecht (= Studien zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht 35). Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Jena 2011. 388 S.Besprochen von Gerhard Köbler. IT

Behrens, Tim, Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse im internationalen Privatrecht (= Studien zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht 35). Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Jena 2011. 388 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Peter Mankowski angeregte und betreute, im Wintersemester2010/2011 von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg angenommene Dissertation des Verfassers. Sie befasst sich mit einer modernen privatrechtsgeschichtlichen Frage. Sie geht davon aus, dass das internationale Bereicherungsrecht Deutschlands bisher wenige Probleme bereitet habe, weil die Anknüpfungsgrundsätze im deutschen Kollisionsrecht zur ungerechtfertigten Bereicherung seit den Arbeiten Ernst von Caemmerers, Werner Lorenz’ und Konrad Zweigerts als geklärt gelten.

 

Eine Veränderung ist aber durch die Europäisierung eingetreten. Seit der ROM II-Verordnung des Jahres 2007 ist nicht länger das vom deutschen Sachrecht geprägte Verständnis der ungerechtfertigten Bereicherung entscheidend für die Anknüpfung. Vielmehr muss eine europäische Auslegung der Anknüpfung versucht werden, die neue Fragen und Probleme bewirkt.

 

In insgesamt zehn Kapiteln behandelt der Verfasser seine damit verbundene besondere Fragestellung. Dabei untersucht er auf an Hand umfangreicher Literatur die Grundlagen der Rom II-Verordnung, das internationale Bereicherungsrecht, Anweisungslagen, den Vertrag zu Gunsten Dritter, Forderungsabtretungen, die Tilgung fremder Verbindlichkeiten, Akkreditive sowie Zahlungen und Garantien und fasst seine jeweiligen Ergebnisse am Ende kurz und klar zusammen. Im Ergebnis bescheinigt er der ROM II-Verordnung den erfolgreichen Spagat zwischen Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit durch das Zusammenspiel zwischen festen Anknüpfungsregeln und flexibler Ausweichklausel.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler