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Bar, Christian von, Ausländisches Privat- und Privatverfahrensrecht in deutscher Sprache. Systematische Nachweise aus Schrifttum, Rechtsprechung und Gutachten 1990-2011, 8. Aufl. Sellier, München 2011. XXXII, 945 S. Besprochen von Gerhard Köbler. IT

Köble4rBarausländischesprivatrecht8-20111014 Nr. 13850 ZRG GA 129 (2012) 89 IT

 

 

Bar, Christian von, Ausländisches Privat- und Privatverfahrensrecht in deutscher Sprache. Systematische Nachweise aus Schrifttum, Rechtsprechung und Gutachten 1990-2011, 8. Aufl. Sellier, München 2011. XXXII, 945 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der in Hannover 1952 geborene, in Göttingen 1976 promovierte und 1981 nach Osnabrück berufene Christian von Bar hat sich in vielen Jahren unter vielen Ehrungen um das Privatrecht Europas bzw. die Europäisierung des Privatrechts in vielfältiger Hinsicht besonders verdient gemacht. 1987 gründete er in Osnabrück das Institut für internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, 2003 das European Legal Studies Institute. Seit 1999 ist er Vorsitzender der Study Group on a European Civil Code.

 

Wie man bereits allein hieran sehen kann, bedeutet die Europäisierung des Rechts auch die Ergänzung der deutschen Rechtssprache um eine angelsächsische Dimension. Mehr und mehr wird im europäischen Rechtsraum auf Englisch kommuniziert. Deshalb ist eine Sammlung des ausländischen Privat- und Privatverfahrensrechts in deutscher Sprache eine wichtige Aufgabe zur Unterstützung des Deutschen und seiner Verbindung mit der gesamten internationalen Staatenwelt.

 

Dieses 1992 begonnene, 2008 in siebter Auflage bei Heymann erschienene, erfolgreiche Werk ist zum 1. Juni 2011 in einer weiteren, zusammen mit Mitarbeitern verfassten Auflage in neuer Umgebung mit neuer Aufmachung erschienen. Sie verzeichnet aus gut 20 Jahren rund 25000 Publikationen und Entscheidungen, die auf insgesamt rund 40000 Einträge verschlüsselt sind, mit Afghanistan beginnen und mit Zypern enden. Möge das für jeden Internationalprivatrechtler und Rechtsvergleicher wichtige Werk, das die Bedeutung aller erfassten Staaten für deutschsprachige Juristen deutlich sichtbar messen lässt, mit möglichst gleichem Erfolg zum Wohle der internationalen Zusammenarbeit auch weiterhin in gleicher informativer Art und Weise fortgeführt werden können.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler