Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 24 Die Urkunden und Briefe aus dem historischen Staatsarchiv Königsberg im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin, aus den Staatsarchiven Gdańsk, Toruń, Riga sowie dem Stadtarchiv Tallinn für die historischen Landschaften Preußen und Livland, bearb. v. Eibl, Elfie-Marita. Böhlau, Wi
Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 24 Die Urkunden und Briefe aus dem historischen Staatsarchiv Königsberg im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin, aus den Staatsarchiven Gdańsk, Toruń, Riga sowie dem Stadtarchiv Tallinn für die historischen Landschaften Preußen und Livland, bearb. v. Eibl, Elfie-Marita. Böhlau, Wien 2010. 255 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
Auch der vorliegende Regestenband bietet wieder reichhaltiges Quellenmaterial zur Tätigkeit Friedrichs III. Erfasst sind zwei Gebiete – Preußen und Livland -, die zwar rechtlich nur teilweise zum Heiligen Römischen Reich zählten, durch die personellen Querverbindungen des Deutschen Ordens jedoch eng mit diesem verbunden waren. Die Königsberger Überlieferung war schon bisher durch ein von Erich Joachim und Walter Hubatsch in den Jahren 1948 bis 1950 erarbeitetes Regestenwerk gut bekannt, nicht zuletzt deshalb, weil sich die Überlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz befindet und dort (bzw. vorher in Göttingen) eingesehen werden konnte. Für die an Ort und Stelle verbliebenen Bestände aus Danzig, Thorn, Riga und Reval (für diese Städte ist die moderne Bezeichnung des Ortsnamens gewählt worden, nicht jedoch die heutige Bezeichnung des aufbewahrenden Instituts; die überlieferte deutsche Bezeichnung hätte man zumindest in Klammern hinzusetzen müssen) lagen teilweise deutschsprachige bzw. gedruckte Bestandsverzeichnisse vor, so dass ein guter Zugang gefunden werden konnte. Es ist erfreulich, dass die Zusammenarbeit mit den polnischen bzw. baltischen Archiven offenbar gut klappte, gewiss auch dank der Zugehörigkeit der betroffenen Staaten zur Europäischen Union.
Mit Recht geht die Bearbeiterin nach Vorstellung der Archivsituation in ihrer Einleitung zunächst auf die Stellung des Deutschordensstaates zu Kaiser und Reich ein. Es fällt dabei auf, dass Friedrich III. ganz selbstverständlich gerichtsherrliche Rechte in beiden Gebieten in Anspruch nahm, nicht nur durch die Wahrnehmung eines schiedsrichterlichen Amtes, sondern auch durch die Einschaltung seines Kammergerichts. Mit der Begründung, dass der Deutsche Orden Privilegien von Kaiser und Reich habe, wurden Herrschaftsrechte in Anspruch genommen und damit die Zugehörigkeit zum Reich behauptet. Die von Friedrich beeinflussten Rechtsstreitigkeiten im Ordensgebiet sind in vorliegendem Regestenwerk reich dokumentiert. Auch die Ladung des Hochmeisters – wie des Konrad von Erlichshausen 1445 – vor das Kammergericht blieb kein Einzelfall. Als nach dem von Friedrich III. nicht anerkannten Zweiten Thorner Frieden von 1466 die Stellung des Deutschen Ordens in Preußen prekär wurde, hat dies der weiteren Inanspruchnahme gerichtsherrlicher Gewalt durch den deutschen Kaiser keinen Abbruch getan.
In weiteren Unterkapiteln der Einleitung geht die Bearbeiterin auf die statistische Auswertung der Urkundenüberlieferung, die äußeren Urkundenmerkmale und die hauptsächlichen Inhalte ein. Daran anschließend werden die wichtigsten preußisch-livländischen Konfliktfälle, in denen der Kaiser regulierend bzw. gerichtlich eingriff, in Kurzanalysen behandelt – Konflikte um die Echtheit der Bestätigungsurkunde für den Preußischen Bunde von 1441, zwischen dem Herbord von der Linden und der Stadt Reval, zwischen Hans David und dem Deutschen Orden sowie um das Bistum Riga. Der rechtshistorisch interessierte Leser erhält damit zugleich eine Art Leitfaden durch das Dickicht der einschlägigen urkundlichen Überlieferung.
Die Regesten selbst orientieren sich ganz an den bisherigen Regestenbänden dieser Reihe; sie sind ausführlich gehalten und mit vielen Zitaten aus den Originaldokumenten ergänzt. Querverweise und Bemerkungen zum Verständnis und zur Identifizierung von einzelnen Angaben erleichtern die Interpretation. Das Orts- und Personenregister, in dem zu vielen der Stichworte auch Sachbegriffe zugeordnet wurden, bietet einen weiteren Zugang zu den regestierten Quellen.
Darmstadt J. Friedrich Battenberg