Mormann, Felix, Zuständigkeitsrechtlicher Schutz vor Kapitalanlegerklagen in den USA (= Studien zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht 34). JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Jena 2010. 504 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 128 (2011) 87. IT
Mormann, Felix, Zuständigkeitsrechtlicher Schutz vor Kapitalanlegerklagen in den USA (= Studien zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht 34). JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Jena 2010. 504 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nichts zeigt so deutlich die Unvorhersehbarkeit des Ausgangs eines Rechtsstreits wie die Aufhebung von Urteilen in Berufungen und Revisionen. Hinzu kommt im internationalen Rahmen die Verschiedenheit nationaler Rechtsordnungen. Sehr zu Recht greift daher die von Wolfgang Hau betreute, im Sommersemester 2010 von der juristischen Fakultät der Universität Passau angenommene Dissertation des zwei Jahre als Studienstiftler an der Berkeley Law School forschenden Verfassers die Frage auf, wie zuständigkeitsrechtlicher Schutz vor Kapitalanlegerklagen in den Vereinigten Staaten von Amerika gewonnen werden kann.
Die ansprechend geschriebene, überzeugend vorgehende Untersuchung gliedert sich sich klar und knapp in zwei etwa gleich gewichtige Teile. Zunächst betrachtet der Verfasser die Schutzbedürftigkeit deutscher Unternehmen vor (Kapitalanleger-)Klagen in den USA und bejaht diese Frage mit guten Gründen. Danach wendet er sich dem Gerichtsstand des § 32b ZPO und verneint ausreichenden Schutz durch ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte in gleicher Deutlichkeit.
Letztlich geht es auch hier um rechtspolitische Macht. Der Verfasser sieht eine Besserung daher in einer europarechtlichen Lösung. Da die Europäische Union allerdings gegenüber der wirtschaftlichen Kraft der Vereinigten Staaten von Amerika bisher keine wirkliche Parität gewinnen konnte, wird vermutlich nur eine einverständliche gemeinsame globale Lösung ohne partikulären Vorteil den gesamten Fragenkomplex befriedigend bereinigen können.
Innsbruck Gerhard Köbler