Kluth, David, Die Grenzen des kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes. Eine vergleichende Untersuchung der Regelungen der Art. 29, 29a EGBGB und des Art. 6 der Rom I-Verordnung (= Studien zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht 27). Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Jena 2009. 360 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Kluth, David, Die Grenzen des kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes. Eine vergleichende Untersuchung der Regelungen der Art. 29, 29a EGBGB und des Art. 6 der Rom I-Verordnung (= Studien zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht 27). Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Jena 2009. 360 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Dirk Looschelders angeregte und betreute, von der juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf im Wintersemester 2008/2009 angenommene Dissertation des Verfassers. Sie führt zunächst in den interessanten Untersuchungsgegenstand ein und beschreibt das Ziel der Arbeit und den zu seiner Erreichung gewählten Gang der Untersuchung. Danach nimmt sie eine Anknüpfung der Verbraucherverträge nach Art. 29 EGBG, Art. 29a EGBGB und nach Art. 6 Rom I.VO vor, deren Wortlaut sie im Anhang wiedergibt.
Im Ergebnis gelangt der Verfasser zu der Erkenntnis, dass die neuere Kollisionsregel für Verbraucherverträge im Bereich der Rechtsfolgen keine Unterschiede gegenüber Art. 29 EGBG aufweist. Um den Verbraucher bei grenzüberschreitenden Verträgen zu schützen, wird weiterhin auf eine Anknüpfungsregel zurückgegriffen, welche die Wertungen des Sachrechts berücksichtigt. Dies ist wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers ausnahmsweise gerechtfertigt.
Für die Zukunft geht diese damit die jüngste Vergangenheit betreffende Arbeit einleuchtend davon aus, dass der internationale Handel weiter stark zunehmen wird. Wegen der sachlichen und räumlichen Ausdehnung der Sonderregelung für Verbraucherverträge muss der Verbraucher gleichwohl keinen mangelhaften Schutz befürchten. Darüber hinaus erwartet der Verfasser wohl zu Recht, dass vor allem bei über das Internet geschlossenen Verbraucherverträgen Streitigkeiten wegen des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag einvernehmlich beigelegt werden werden.
Innsbruck Gerhard Köbler