Festschrift 50 Jahre österreichischer Juristentag 1959-2009 - Dogmatik, Politik, Geschichte, hg. v. österreichischer Juristentag. Manz, Wien 2009. XXVI, 418 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Festschrift 50 Jahre österreichischer Juristentag 1959-2009 - Dogmatik, Politik, Geschichte, hg. v. österreichischer Juristentag. Manz, Wien 2009. XXVI, 418 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der erste deutsche Juristentag als politische Standesvertretung der deutschen Juristen mit dem Ziel der Mitgestaltung der Rechtsentwicklung im damaligen Deutschen Bund fand in Berlin 1860 statt. Demgegenüber ist der besondere österreichische Juristentag noch jung. Gleichwohl sind fünfzig Jahre ein stolzer Grund, um das Erreichte gebührend in ansprechender Ausstattung im traditionellen Rot der Juristen und goldenen Schriftzügen zu feiern.
Das aus diesem Grund veröffentlichte Werk setzt mit Geleitworten des Präsidenten des Österreichischen Juristentages (Nikolaus Michalek), seines Generalsekretärs (Günther Winsauer), einem Grußwort der Bundesministerin für Justiz (Claudia Bandion-Ortner) und einem Geleitwort des Bundespräsidenten (Heinz Fischer) ein. Dem folgen gewichtige Sachbeiträge. Sie gliedern sich insgesamt in sechs Abschnitte.
Zunächst sieht Christoph Grabenwarter den Juristentag als Spiegel des öffentlichen Rechts und behandelt dabei neben Allgemeinem Grundsatzfragen, Grundrechte, Verfassungsgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit und Verfassung, Organisation der Verwaltung, allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafrecht, Europarecht, Völkerrecht, Umweltrecht und Wirtschaftsrecht. Heinz Krejci widmet sich dem Privatrecht (Allgemeines, Allgemeiner Teil, Familienrecht, Sachenrecht, Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht, Internationales Privatrecht, Unternehmensrecht, privates Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherrecht, Einfluss anderer Rechtsgebiete). Peter J. Schick verfolgt das Strafrecht im Rahmen des Juristentags (Allgemeiner Teil, Besonderer Teil, Strafprozessrecht, fächerübergreifende Themen), während Michael Lang dem Steuerrecht wegen seiner großen Bedeutung einen besonderen Platz außerhalb des öffentlichen Rechts einräumt.
Danach betrachtet Heinrich Marchetti-Venier die Zeitrelevanz von Geschichte und österreichischem Juristentag und schildert dabei neben dem deutsch-österreichischen Juristentag zwischen 1860 und 1931 vor allem den zeitgeschichtlichen Hintergrund des Österreichischen Juristentages von der Stunde Null bis zum Jahr 2008. Günther Winsauer bietet einen straffen historischen Überblick über diese Zeit. Eine umfangreiche Liste der Mitglieder des Vorstands, eine Liste der Ehrenmitglieder, ein Autorenverzeichnis und ein überwiegend farbiger Bildteil runden den gehaltvollen und auf viele wichtige Details eingehenden Band vorteilhaft ab, so dass alle Juristen über dieses sie einende, Recht beschreibende und damit Rechtsgeschichte schreibende Geschenk sehr erfreut sein dürfen.
Innsbruck Gerhard Köbler