Die Protokolle des Kölner Domkapitels. Erster Band Regesten 1454-1511, bearb. v. Militzer, Klaus (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde 77). Droste, Düsseldorf 2009. XXXIX, 784 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Protokolle des Kölner Domkapitels. Erster Band Regesten 1454-1511, bearb. v. Militzer, Klaus (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde 77). Droste, Düsseldorf 2009. XXXIX, 784 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort des durch zahlreiche grundlegende Arbeiten bestens ausgewiesenen Bearbeiters hat die Veröffentlichung der Domkapitelsprotokolle eine lange, nicht näher erläuterte Geschichte, in deren Verlauf eine Publikation als Volltext oder in Regestenform immer wieder ventiliert wurde, ohne dass etwas zustande gebracht worden wäre.. Der verdienstvolle Bearbeiter hat sich aber die Mainzer Domkapitelsprotokolle als leuchtendes Vorbild genommen. Trotz aller Schwierigkeiten ist ihm sein Vorhaben in beeindruckender Weise gelungen.
In seiner klaren Einleitung beschreibt er seine aus drei Bänden bestehende, teilweise stark verkürzte und nur schwer lesbare Vorlage (Akten 141-143 des Domstifts). In den drei von Kapitelsnotar Johann Hoeffman und dem ihn ablösenden Kapitelsnotar Emmerich Kastenholz geführten Bänden folgen die eigentlich mit dem 4. Mai 1461 einsetzenden Eintragungen grundsätzlich chronologisch aufeinander (1461-1478, 1480-1495, 1498-1511, die Jahre 1500-1504 fehlen). Die Sprache ist in der Regel Latein. Nach den Bearbeitungsgrundsätzen sollte der Inhalt der lediglich durch die Zuständigkeit des Domkapitels zusammengefassten Eintragungen aus mancherlei Gründen nicht buchstabengetreu wiedergegeben werden.
Am Beginn der gesamten Regesten steht ein eingeklebter Zettel vom 27. März 1454 über einen Güterverzicht des Propstes und des Subdekans. Den Beschluss bildet das Regest 2314 über eine Ernennung von Bevollmächtigten durch Bernhard Herzog von Sachsen am 28. 11. 1511. Erschlossen wird das hilfreiche, hoffentlich weithin wirksame Werk durch eine Liste der in den Protokollen genannten Kapitulare, der außer in den Protokollen anderweitig nachgewiesenen Personen, ein Orts- und Personenregister sowie ein Sachregister von Abgaben bis Zwangsandrohung.
Innsbruck Gerhard Köbler