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Die Landshuter Justiz im Dritten Reich - Dokumentation aus dem Bezirk des Landgerichts Landshut, zusammengestellt und kommentiert v. Gössl, Helmuth. Gössl, Landshut 2009. VII, 378 S. Besprochen von Werner Schubert.

Die Landshuter Justiz im Dritten Reich - Dokumentation aus dem Bezirk des Landgerichts Landshut, zusammengestellt und kommentiert v. Gössl, Helmuth. Gössl, Landshut 2009. VII, 378 S. Besprochen von Werner Schubert.

 

Die Dokumentation aus dem Bezirk des Landgerichts Landshut für die NS-Zeit bringt in einem ersten Abschnitt Quellen über die „allgemeinen Folgen der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten“ (S. 1-77), in dem u. a. die Einführung der „Schutzhaft“, die Einrichtung von Konzentrationslagern, die „Säuberung“ der Beamtenschaft, die Gleichschaltung der Länder, die Benachteiligung und Verfolgung der Juden sowie die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts behandelt werden. Es folgt ein knapperer Abschnitt über die innere Lage Deutschlands vor der „Machtergreifung“ (S. 78-87). Der umfangreiche Abschnitt: „Ereignisse in Landshut und im Landgerichtsbezirk“ (S. 88-292) bringt zunächst eine Übersicht über den Landgerichtsbezirk (10 Amtsgerichte) und die Behördenleiter (S. 88ff.), deren Biographien leider nicht näher dargelegt werden. Im Verlauf der Dokumentation teilt Gössl die Namen der Schutz- und Strafhäftlinge und deren Verweildauer im Landgerichtsgefängnis Landshut und im Gerichtsgefängnis Eggenfelden mit. Zu den Schutzhäftlingen gehörte (für einen halben Tag) auch der abgesetzte Oberbürgermeister von Landshut, Dr. Josef Herterich. Zahlreiche Fälle wie denjenigen des Landgerichtsrats Dr. Ignatz Tischler (S. 201ff.), des Gerichtsassessors Georg Wachinger und der Ermordung eines jüdischen Vieh- und Güterhändlers (März 1933) werden angesprochen. Im Einzelnen geht es um die Schutzhaftverfahren sowie um die strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf Verurteilungen von NS-Tätern nach 1945. Der Band wird abgeschlossen mit Abschnitten über das Erbgesundheitsgericht beim Amtsgericht Landshut mit statistischen Übersichten (S. 299f.) und über den „Übergang zum Neubeginn“ (S. 338-374). Zusammengestellt werden im letzteren Abschnitt 19 Fälle aus der Zeit nach Kriegsende, in denen es zu einer Strafverfolgung der Täter (u. a. ehemalige Fremdarbeiter, US-amerikanische Soldaten) nicht gekommen war.

 

Zur besseren Erschließung der zahlreichen wiedergegebenen Gesetzestexte, Abhandlungen und Verfügungen wäre ein detailliertes Verzeichnis nützlich gewesen. Auch wäre es hilfreich gewesen, wenn Gössl noch detaillierter auf die für die Staatsanwaltschaft maßgebenden verfahrensrechtlichen Regelungen eingegangen wäre. Auch die Quellenangaben hätten insbesondere für die Akten der Staatsanwaltschaft Landshut ausführlicher sein können. Der besondere Wert der von Gössl zusammengestellten Quellensammlung ist vor allem darin zu sehen, dass sie die Schutz- und Polizeihaftpraxis für einen Landgerichtsbezirk anhand der Gefangenenlisten umfassend dokumentiert.

 

Kiel

Werner Schubert