Die Goldene Bulle. Politik - Wahrnehmung - Rezeption, hg. v. Hohensee, Ulrike/Lawo, Mathias/Lindner, Michael u. a., 2 Bände (= Berichte und Abhandlungen, Sonderband 12). Akademie Verlag, Berlin 2009. 1-550, 551-1249 S., Abb. Besprochen von Karsten Ruppert.
Die Goldene Bulle. Politik - Wahrnehmung - Rezeption, hg. v. Hohensee, Ulrike/Lawo, Mathias/Lindner, Michael u. a., 2 Bände (= Berichte und Abhandlungen, Sonderband 12). Akademie Verlag, Berlin 2009. 1-550, 551-1249 S., Abb. Besprochen von Karsten Ruppert.
Die zu besprechenden 2 Bände sind das Ergebnis einer internationalen Tagung über die Goldene Bulle von 1356, die im Herbst 2006 von der Arbeitsstelle der Monumenta Germaniae Historica an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ausgerichtet wurde. 24 der abgedruckten Beiträge sind damals vorgetragen worden, 10 und eine Zusammenfassung wurden nachgereicht. Anlass für diese wissenschaftliche Großveranstaltung war sowohl das Faktum, dass sich die Proklamation der Goldenen Bulle zum 650. Mal jährte, als auch der Abschluss der Reihe „Constitutiones et acta publica imperatorum et regum“ der Leges-Abteilung der MGH. Die Herausgeber / Veranstalter betonen aber darüber hinaus, dass sie auch ein seit Jahrzehnten schwaches Interesse der Forschung an dem Gegenstand angetrieben habe. Das gilt für das Verfassungswerk bedingt, für die Epoche, die in diesen Bänden ebenfalls breit behandelt wird, kaum. Hier wird vieles wiederholt, was seit dem 600. Todestag von Karl IV. im Jahre 1978 vorgelegt worden ist. Die Wucht der so zustande gekommen 1200 Seiten, die opulente Ausstattung und die zahlreichen Abbildungen unterstreichen den Anspruch eines Standardwerks. Der Gegenstand, die „Goldene Bulle“, ist dem würdig; war sie doch eines der sogenannten „Grundgesetze“ des Alten Reiches, das 450 Jahre, wenn auch teils geändert und in wechselnder Handhabung in Geltung war.
Die Beiträge sind in vier Abteilungen zusammengefasst. Die erste erfüllt die durch die Überschrift „Kaiser und Reich im 14. Jahrhundert“ geweckten Erwartungen nur begrenzt. Denn ihr Schwergewicht liegt auf den Einflüssen auf und den Voraussetzungen für die Goldene Bulle. Dabei werden die gesetzgeberischen Vorarbeiten Ludwigs des Bayern vor allem deswegen nachdrücklich herausgestrichen, weil sie durch dessen Konflikt mit dem Papst und das Bemühen Karls, die Leistungen seines verhassten Vorgängers zu vertuschen, auch in der Forschung noch zu wenig gewürdigt werden. Mehr beachtet wurde hingegen der Einfluss des römischen Rechts, doch ist der Hinweis Dietmar Willoweits erhellend, dass aus diesem vor allem solche Prinzipien übernommen wurden, die sich in das zeitgenössische Rechtssystem gut einfügten. Einig sind sich die Autoren darin, dass das Gesetzeswerk als ein komplexer Kompromiss zwischen Kaiser und Fürsten, entstanden aus aktuellen Problemlagen, verstanden werden muss - dass er dennoch so lange stabilisierende Wirkung zeitigte, ist ein Faszinosum, vom dem einige Aufsätze erfasst sind. Dass der Ausgleich mit den Fürsten für Karl nicht das einzige Motiv war, wird ebenfalls klar. Ihm ging es auch noch darum, seine Souveränität gegenüber dem Papst zu behaupten und sich mit der Aura des Gesetzgebers und Friedensstifters zu umgeben.
Die Studien zu „Inszenierung und Repräsentation“ enthalten im Vergleich mit den vorhergehenden sowohl in Gegenstand als auch Methode ein größeres innovatives Potenzial. Sie sind nicht nur einem neu erwachten kulturgeschichtlichen Interesse zu verdanken, sondern finden ihre Rechtfertigung in der Goldenen Bulle selbst, die ja breite Passagen zum Zeremoniell enthält, und im Selbstverständnis einer ständisch geprägten Zeit. Doch beschäftigen sich die wenigsten Beiträge direkt mit der Inszenierung der Königswahl und wenn, dann werden die Überlegungen durch transkulturelle Vergleiche vertieft. Vielmehr wird das ganze Tableau der Formen von Herrscherrepräsentation abgeschritten: von den bildlichen Darstellungen über die Grablege bis hin zur Literatur. Selbstverständlich befasst sich ein Beitrag auch mit dem seit je mit Karl IV. verbundenen Reliquienkult. Dabei ist die Unterscheidung zwischen dem Verhältnis des Individuums Karl zu dieser Art von Heiligenverehrung und dem, was der Kaiser als Staatskult inszenierte, sicherlich weiterführend. Die numismatische Frage nach dem Herrscherwillen des jeweiligen Münzherren fördert das interessante Ergebnis zutage, dass die Kurfürsten ihre besondere Rolle für das Reich erstaunlich lange auf den Münzen nicht hervorhoben. Die diplomatische Untersuchung der lateinischen, deutschen und tschechischen Urkundensprache in Deutschland und Böhmen fügt sich in diesen Komplex allerdings nur schwer ein. Einige Texte dieses Abschnittes wie auch der anderen entfernen sich überhaupt recht weit vom zentralen Thema. Insofern entgeht auch dieser Sammelband nicht der Problematik solcher Unternehmungen, dass nämlich die Beiträger eher das präsentieren, was gerade in der Schublade parat liegt und wenig zur Erhellung der aufgeworfenen Fragen beiträgt.
Diesen Eindruck vermitteln nicht zuletzt die Untersuchungen der dritten Abteilung über „Das Reich und seine Nachbarn“. Hier kann man manche Aufsätze nur dann noch zum Thema zählen, wenn die Goldene Bulle als repräsentativ für das Reich Karls IV. genommen wird. Zweifellos ist die Einbettung eines Problems in einen breiten Zusammenhang erhellend, zumal hier öfters umfangreiche eigene Forschungen prägnant zusammengefasst werden, doch lässt sich das Empfinden einer Diskrepanz zwischen dem Umfang dieser Abteilung und dem verfassungsgeschichtlichen Erkenntnisertrag nicht ganz verdrängen. Statt dessen erfährt man viel über das außenpolitische Geflecht, in dem Karl agierte, wie über das diplomatische Personal und die Mittel (Herrschertreffen, Heiratspolitik, Bündnisse), deren er sich bediente - und wiederum manches über das damit verbundene Zeremoniell. Die Reichsrepräsentanz in Italien wie Karls Gesetzgebung in Böhmen finden ebenfalls Berücksichtigung. Näher an das Thema kommen Überlegungen zur Rolle der Goldenen Bulle im Rahmen vergleichbarer europäischer Fundamentalordnungen und die Blicke auf das Erb- und Wahlrecht im Ausland. Der bisher kaum beachteten Frage, warum das Gesetzeswerk in Metz promulgiert wurde, wird eingehend nachgegangen.
Die vom Umfang her schmalste Abteilung „Rezeption und Wirkung“ ist dennoch ertragreich. Der Aufsatz Claudia Garniers, der sich der Wahrnehmung der Goldenen Bulle durch die Zeitgenossen in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts widmet, hätte besser hierher gehört, zumal dann Eberhard Holtz mit seiner Untersuchung, wie der Habsburger Friedrich III. und die Kurfürsten in den Konflikten seiner langen Regierungszeit mit dem Gesetz umgegangen sind, unmittelbar hätte daran anschließen können. Tiefer hätte er dringen können, wenn er die Fälle, in denen man ihm folgte und die, in denen man es umging, mehr aus dem zeitgenössischen Rechtsdenken interpretiert hätte. Arno Buschmann gelingt es zu zeigen, dass die Kommentare, welche die Reichspublizistik der folgenden Jahrhunderte hervorgebracht hat, immer noch mit Gewinn herangezogen werden können. Eine in einem solchen Sammelband gar nicht zu erwartende wissenschaftliche Grundlagenforschung bieten Marie-Luise Heckmann und Mathias Lawo durch eine Typologisierung der Verbreitungsformen der Goldenen Bulle, durch eine Übersicht über das Verbreitungsgebiet wie die Phasen von deren Rezeption. Dem folgt eine Liste von Abschriften des Textes in Latein und in den verschiedenen europäischen Volkssprachen. Nach so viel Positivismus entspannt man sich gerne mit einem Essai über Goethes Wahrnehmung des Gesetzestextes.
Die Summe eines so umfangreichen und komplexen Werkes zu ziehen, ist nicht leicht. Zumal die Zusammenfassung Johannes Helmraths dabei keine Hilfe ist. Sie löst die durch ihren Titel „Das Reich 962 - 1356 - 1806“ geweckte Erwartung, die Goldene Bulle in der Verfassung des Alten Reiches zu verorten, noch nicht einmal im Ansatz ein; sie ist nicht mehr als eine Sammlung wenig systematisierter Impressionen. Die beiden Prachtbände haben die Forschung des 20. Jahrhunderts zur Goldenen Bulle alles in allem nicht überholt, dafür aber deutlich erweitert. Hinsichtlich der thematischen Breite, der Fragestellungen und vor allem der Methoden ist der Gegenstand wohl noch nie so vielfältig in kulturell-politischem Kontext und europäischer Perspektive behandelt worden. Eine neue Dimension eröffnen vor allem die kulturgeschichtlichen Beiträge. Freilich geht diese Breite, vielleicht mehr als nötig, auf Kosten der inneren Kohärenz. Gerade weil man sich um Vielfalt und Breite bemüht, fällt auf, dass eine zentrale Forschungsfrage, nämlich die, wie und warum einige Fürsten Kurfürsten wurden, andere aber nicht, überhaupt nicht gestellt wird. Weiterhin ist es schon erstaunlich, in welchem Umfang die klassische Verfassungs- und Rechtsgeschichte dem „cultural turn“ des Faches zum Opfer gefallen ist.
Eichstätt Karsten Ruppert