Damler, Daniel, Imperium contrahens. Eine Vertragsgeschichte des spanischen Weltreichs in der Renaissance (= Veröffentlichungen der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, Historische Forschungen 27). Steiner, Stuttgart 2008. 634 S., 32 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Damler, Daniel, Imperium contrahens. Eine Vertragsgeschichte des spanischen Weltreichs in der Renaissance (= Veröffentlichungen der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, Historische Forschungen 27). Steiner, Stuttgart 2008. 634 S., 32 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Jan Schröder in großer Freiheit betreute, 2005/2006 von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen angenommene Dissertation des 1975 geborenen, von der Studienstiftung des deutschen Volkes und dem Max-Planck Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main vielfach geförderten Verfassers. Sie ist an für Juristen eher ungewöhnlicher Stelle erschienen, selbst wenn rechtshistorische Forschungen selbverständlich immer auch historische Forschungen sind. Auf dem Umschlag bietet sie Pellegrino Tibaldis Martirio de San Lorenzo von 1591 aus dem Real Monasterio de San Lorenzo de El Escorial.
Inhaltlich betrachtet die Untersuchung die Großmacht Spaniens im 16. Jahrhundert auf der Grundlage der Unterzeichnung der Verträge durch Christoph Kolumbus am 17. April 1492, die im Ergebnis den Wandel vom Mittelalter zur Neuzeit zur nicht wirklich vorhergesehenen Folge haben. Die dabei gewählte Perspektive ist außergewöhnlich. Sie wird aber vom Verfasser stringent durchgehalten.
Gegliedert ist das Werk außer in Prolog und Epilog in zwei Bücher. Das erste Buch betrifft Verhandeln, Gestalten, Lenken und Verwalten. Dabei betrachtet der Verfasser in vier etwa gleich langen Kapiteln die Wege in die neue Welt an Hand der Entwicklung der öffentlich-privaten Navigation, die alte Welt im Krieg (mit ihren vertraglichen Grundlagen der Aufrüstung und militärischen Organisation), die Verträge als Bausteine höfischer Expansion in Kunst, Architektur, Infrastruktur und Kommunikation und die Verwaltung der Finanzen und Ressourcen, weil letztlich die Welt mittels Geld beherrscht werden kann.
Das zweite Buch befasst sich mit dem Vertragsrecht im Kontext. Spiegelbildlich erscheinen auch hier vier, allerdings etwas kürzere Kapitel. Sie betreffen Traditionslinien der rechtlichen Bindung des Fürsten, das Layout der Verträge, den Einfluss der politischen Theorie und die Juristen (und neue Wissenschaften) im Zeitalter der Verträge.
Im Ergebnis beschreibt der Verfasser Aufstieg und Scheitern Spaniens in beeindruckender Weise. Die radikale Kommerzialisierung von Krieg, Verwaltung und Kunst erscheint als fruchtbar und verhängnisvoll zugleich. Ziel und Durchführung erweisen das multidisziplinäre, in hier notwendiger Kürze weder in Breite noch in Tiefe wirklich fassbare eloquente Werk des Verfassers auf vorbildlicher Literaturgrundlage und abgerundet durch umfangreiche Register als vielversprechend.
Innsbruck Gerhard Köbler