Baltisch-europäische Rechtsgeschichte und Lexikographie, hg. v. Kronauer, Ulrich/Taterka, Thomas (= Akademiekonferenzen 3). Winter, Heidelberg 2009. 287 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Baltisch-europäische Rechtsgeschichte und Lexikographie, hg. v. Kronauer, Ulrich/Taterka, Thomas (= Akademiekonferenzen 3). Winter, Heidelberg 2009. 287 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Balten sind eine kleine, aber selbständige und für die deutsche Geschichte bedeutsame Völkergruppe am östlichen Rand der mittleren Ostsee. Ihre Entwicklung verlief durchaus wechselhaft, brachte ihnen aber mit dem Ende der Sowjetunion wieder die Freiheit. Deswegen war nicht nur der Beitritt zur Europäischen Union möglich, sondern konnten an der im April 2002 vom Deutschen Rechtswörterbuch in der Heidelberger Akademie der Wissenschaften veranstateten Tagung über baltische (Rechts-)Kultur und Deutsches Rechtswörterbuch erstmals fünf Gäste aus Lettland und zwei Gäste aus Estland teilnehmen.
Der danach veröffentlichte, leider ein Register entbehrende Sammelband enthält insgesamt 14 Beiträge von der Verbreitung des Sachsenspiegels und des Magdeburger Rechts in den baltischen Ländern (Heiner Lück) bis zu Peeter Järvelaids biographischem Essay über Friedrich Georg von Bunge und Leo Lesment. Unterschieden werden dabei nach einer kurzen Einleitung der Herausgeber historische Dimensionen, Sprache und Recht im Baltikum und biographische Zugänge. Bei den historischen Dimensionen fragt etwa Tiina Kala, wofür man einen Rechtskodex (des lübischen Rechts im mittelalterlichen Reval) braucht, während Ralph Tuchtenhagen die schwedischen Rechtseinflüsse und Kaspars Klaviņs den Rechtszustand der Eingeborenen im lettischen Distrikt Altlivlands hinsichtlich Mythos und Realität untersuchen.
Bei Sprache und Recht geht es etwa um die Diachronie der Rechtswörter in den Rigaer mittelniederdeutschen Urkunden (Dzintra Lele-Rozentale), um das Deutsche Rechtswörterbuch als Hilfsmittel für die Erschließung hansischer Urkunden Rigas (Kristine Pavlovska), um Reflexe des Mittelniederdeutschen in den altrussischen Vertragsdokumenten aus Nowgorod (Igor Koškin), um die Rechtslexik in drei deutsch-lettischen Wörterbüchern des 18. Jahrhunderts (Ineta Balode), um die Möglichkeiten und Grenzen des Deutschen Rechtswörterbuchs als Hilfsmittel historischer Baltikumforschung (Katharina Falkson/Ingrid Lemberg), um das deutsche Rechtswörterbuch als Hilfsmittel bei der Kommentierung deutschbaltischer Texte (Thomas Taterka) oder um baltische Rechtsquellen im Rahmen des leider nur zwei Jahre geförderten Heidelberger Hypertext-Servers (Peter König). Insgesamt ist es dabei in beeindruckender Weise gelungen, Möglichkeiten und Grenzen der vielfältigen Verbindungen zwischen Baltikum und Deutschem Rechtswörterbuch an Hand ausgewählter Beispiele aufzuzeigen und für ihre Nutzung und Vertiefung im Sinne weiterer Zusammenarbeit zwischen Baltikum und Deutschland einzutreten.
Innsbruck Gerhard Köbler