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Angenendt, Arnold, Die Gegenwart von Heiligen und Reliquien, eingel. und hg. v. Lutterbach, Hubertus. Aschendorff, Münster 2010. 260 S. Besprochen von Jasmin Deborah vom Brocke.

Angenendt, Arnold, Die Gegenwart von Heiligen und Reliquien, eingel. und hg. v. Lutterbach, Hubertus. Aschendorff, Münster 2010. 260 S. Besprochen von Jasmin Deborah vom Brocke.

 

Bei dem vorliegenden Band handelt es sich um eine Sammlung von acht Aufsätzen des Münsteraner Kirchenhistorikers Arnold Angenendt zum Thema „Heilige und Reliquien“, die in der Zeit nach dem Erscheinen seiner gleichnamigen Monographie (1. Aufl. 1994) entstanden sind. Kompiliert und eingeleitet wurde der Band, der sich als eine Festgabe zum 75. Geburtstag Arnold Angenendts versteht, durch Hubertus Lutterbach.

 

In seiner Einleitung stellt Hubertus Lutterbach die anhaltende Aktualität der Beschäftigung mit Heiligen und Reliquien heraus, so etwa durch das Sachbuch „Ich bin dann mal weg“ von Hape Kerkeling, das dessen Reise auf dem Jakobsweg nach Santiago de Compostela beschreibt. Weiter gibt er das positive wissenschaftliche Echo auf die bereits erwähnte Monographie Angenendts wieder und stellt die Heiligen und Reliquien dann den Plastinaten aus Gunther von Hagens Ausstellung „Körperwelten“ gegenüber, wobei er zu der Erkenntnis kommt, dass die geringste Überschneidung von Reliquien und Plastinaten diejenige ist, dass beides Körper von Verstorbenen sind. Reliquien bestechen durch ihre Natürlichkeit, während den Plastinaten eine umfangreiche und aufwendige Behandlung zukommt. Der Herausgeber stellt aber zu Recht fest, dass es keine Kontinuität zwischen Reliquien und Plastinaten gibt (S. 15/16). Abschließend nennt er zwei tagesaktuelle Beispiele, welche die Bedeutung von Reliquien in unserer heutigen Zeit noch einmal hervorheben: nämlich die Verehrung des verstorbenen, aber noch nicht heilig gesprochenen Papstes Johannes Paul II. (S. 19-22) und die Auffindung der Reliquien des Apostel Paulus Ende Juni 2009 (S. 22-25).

 

Der Schwerpunkt dieser Aufsatzsammlung liegt auf der Religionsgeschichte, für die Rechtsgeschichte ergeben sich nur wenige Ansatzpunkte. So setzt sich Angenendt im ersten Aufsatz mit dem Titel  „›Gesta Dei‹ – ›gesta hominum‹. Religions- und theologiegeschichtliche Anmerkungen“ (S. 31-63) mit der Frage nach dem Verhältnis von göttlicher und menschlicher Wirksamkeit im Verlauf der Christentumsgeschichte auseinander. Hierbei betrachtet er die Bedeutung der Religiosität für die Entstehung des mittelalterlichen Rechtssystems; etwa, dass „der Gedanke des Gotteszornes … auch den Eid“ ermöglichte, „ohne den“ das „mittelalterliche(n) Rechtsleben gar nicht denkbar gewesen wäre. … Auf diese Weise stellt der Eid mit seiner Unterstellung unter den Gottesfluch überhaupt die engste Verbindung von Religion und Recht dar.“ (S. 42) . Weiter geht er auf die frühmittelalterliche Vorstellung des Göttlichen ein und spricht von der engen Verknüpfung von Religionsakten mit Aktionen der ›Staatsverfassung‹ oder der ›Justiz‹, etwa bei der kirchlichen Salbung oder bei einem Gottesurteil (S. 52/53). Die Auffassung von letzterem wandelte sich im 12. Jahrhundert. Die „Theologen … sahen im Gottesurteil nunmehr eine Anmaßung, die Gott nötige in Dingen, die der Mensch selbst zu leisten habe…“ (S. 56). Es mussten nun die beteiligten Personen befragt, der Hergang rekonstruiert und ein Urteil gefällt werden. Dies ausgehend vom Menschen, nicht von Gott. Diesen Aspekt nimmt er in dem Aufsatz „Das Wunder – religionsgeschichtlich und christlich“ (S. 65-87) erneut auf (S. 74), wobei der Schwerpunkt dieses Beitrages in der Betrachtung der Wunder von der Antike bis zur Gegenwart liegt.

 

Im  vierten  Aufsatz mit dem Titel „In porticu ecclesiae sepultus. Ein Beispiel von himmlisch-irdischer Spiegelung“ (S. 145-161) untersucht Angenendt die Bestattungen in Kirchen, besonders im Eingangsbereich. Hierbei befasst er sich auch mit den rechtlichen Aspekten der Kirchenbestattung, etwa dem Verbot dieser auf den Konzilen von Braga 561 und Mainz 813 sowie Ausnahmen von diesem Verbot (S. 154/155).

 

Die anderen Aufsätze haben keine wesentlichen rechtsgeschichtlichen Anknüpfungspunkte. Angenendt betrachtet Martin von Tours als Beispiel eines ›Gottesmenschen‹ in dem Aufsatz „Martin als Gottesmann und Bischof“ (S. 89-108). Weiter beschäftigt er sich mit der Idee des „›Corpus incorruptum‹ – eine  Leitidee der mittelalterlichen Reliquienverehrung“ (S. 109-143) und der damit einhergehenden Vorstellung der Unverweslichkeit von Heiligen bzw. deren Körpern. Ebenfalls den toten Körper behandeln die Beiträge „›Eure Gebeine werden wie Pflanzen sprossen.‹ Zum religionsgeschichtlichen und theologischen Hintergrund der Reliquiengärten“ (S. 163-191) und „Der Leib ist klar, klar wie Kristall“ (S. 193-207). Der abschließende Aufsatz „›In Honore Salvatoris‹. Vom Sinn und Unsinn der Patrozinienkunde“ (S. 209-260) fasst die vorangegangenen Aufsätze noch einmal zusammen und analysiert die Möglichkeiten, die die Erforschung von Patronaten bringen kann bzw. beleuchtet kurz die Veränderungen in der Patronatswahl im Laufe des Mittelalters.

 

Insgesamt lässt sich sagen, dass es sich um eine in sich konsistente und aufeinander aufbauende Sammlung von Aufsätzen handelt, deren Bedeutung der Herausgeber überzeugend in einen aktuellen Kontext gestellt hat.

 

Bielefeld                                                          Jasmin Deborah vom Brocke