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Mehnert, Sabine Uta, Entwicklungen im gesetzlichen Güterrecht und im Ehegattenunterhaltsrecht unter dem Aspekt der Gleichberechtigung der Geschlechter. Ein Vergleich der rechtsgeschichtlichen Entwicklung in den beiden deutschen Staaten bis zum Jahre 1965. dissertation.de, Berlin 2002. 185 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010)

Mehnert, Sabine Uta, Entwicklungen im gesetzlichen Güterrecht und im Ehegattenunterhaltsrecht unter dem Aspekt der Gleichberechtigung der Geschlechter. Ein Vergleich der rechtsgeschichtlichen Entwicklung in den beiden deutschen Staaten bis zum Jahre 1965. dissertation.de, Berlin 2002. 185 S.

 

Die Arbeit ist die von Hans-Jürgen Becker betreute, 2002 von der juristischen Fakultät der Universität Regensburg angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie gliedert sich klar in zwei Abschnitte. Davon behandelt der erste Abschnitt überblicksartig die Entwicklung der familienrechtlichen Stellung der Frau vor 1945 an Hand des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Gleichberechtigung in der Weimarer Reichsverfassung und der rechtlichen und sozialen Auswirkungen des zweiten Weltkriegs, die dazu führten, dass viele Frauen vom Haus in das Arbeitsleben überwechselten und durch die kriegsbedingte Abwesenheit der Männer die Autorität der Frau in der Familie stieg.

 

Der zweite Abschnitt betrifft die Entwicklung der Stellung der Frau nach 1945. Er gliedert sich übersichtlich in drei Teile, in denen jeweils die Deutsche Demokratische Republik mit der Bundesrepublik Deutschland verglichen wird. Erfasst werden dabei die allgemeine Entwicklung, die Entwicklungen im gesetzlichen Güterrecht und die Entwicklungen im Ehegattenunterhaltsrecht.

 

Ausgangspunkt ist dabei die Erkenntnis, dass der Gesetzgeber der Deutschen Demokratischen Republik die Gleichberechtigung der Frau als Gleichverpflichtung im Arbeitsleben verstand. Demgegenüber hielt der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland an dem überkommenen Leitbild der Hausfrauenehe fest. Auf dieser Grundlage ermittelt die Verfasserin detailliert die Unterschiede und die wenigen Gemeinsamkeiten in den beiden Rechtsordnungen, die mit der deutschen Einigung des Jahres 1990 wieder zusammengeführt wurden.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler