Hattenhauer, Hans/Buschmann, Arno, Textbuch zur Privatrechtsgeschichte der Neuzeit mit Übersetzungen, 2. Aufl. Beck, München 2008. XVII, 300 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010)
Hattenhauer, Hans/Buschmann, Arno, Textbuch zur Privatrechtsgeschichte der Neuzeit mit Übersetzungen, 2. Aufl. Beck, München 2008. XVII, 300 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In Kiel widmeten im September 1967 Hans Hattenhauer und Arno Buschmann ihren Frauen zum Dank ein Textbuch zur Privatrechtsgeschichte der Neuzeit mit Übersetzungen im Umfang von 348 Seiten. Zwecks Belebung des akademischen Unterrichts sollte es die vorhandenen Lehrbücher ergänzen und zusätzliche Anschauung vermitteln, zwecks allgemeinerer Bildung sollte es den gebildeten Laien ansprechen, weswegen Originalität und Vollständigkeit hinter der Lesbarkeit zurücktreten mussten. Deswegen musste die Kunst des Weglassens in der Form der Beschränkung auf das besonders Wichtige im Meer des Wichtigen bestehen.
Mehr als dreißig Jahre sind seitdem vergangen. Nach längerer Ankündigung ist endlich die zweite Auflage der Sammlung tatsächlich erschienen. Damit hat sich das Textbuch als durchaus erfolgreich erwiesen.
Die Neuauflage lässt die bisherige Übersicht über die Privatrechtsgeschichte der Neuzeit weg. Dies ist bei einem Textbuch sicher gut vertretbar. Gleichwohl geht damit ein wertvolles Element der Einführung dem Leser verloren.
Demgegenüber sind die Grundsätze der Textgestaltung neu formuliert. Grundregel ist entsprechend dem Zweck der Sammlung, jeden Text so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Allerdings sind beispielsweise Abkürzungen in Übersetzungen aufgelöst, übergeschriebene Umlautandeutungen in Umlaute harmonisiert und neuere Editionen bei Bedarf trotz ihrer Abweichungen vom Original verwendet, was sich in dieser Textsammlung sicher sehr gut vertreten lässt.
Die Gliederung des Textbuches ist überarbeitet (Mittelalter 1-34, 16. und 17. Jahrhundert 35-70, 18. Jahrhundert 71-99, 19. Jahrhundert 100-142 und 20. Jahrhundert 143-180). Einige Überschriften sind verändert oder durch andere ersetzt. Die biographischen Daten zu den einzelnen Texten sind sämtlich neu gefasst, einzelne Übersetzungen überarbeitet und verbessert.
Da seit der Erstauflage mehr als 30 Jahre vergangen sind, betreffen die ohne Einschränkung begrüßenswerten Ergänzungen der Texte vor allem die Geschichte des Privatrechts der jüngsten Zeit. Allerdings konnten aus der Fülle der sich anbietenden Textstellen nur einige wenige ausgewählt werden. Hierzu gehören etwa das Zivilgesetzbuch der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik von 1975, europäische Grundrechte und Privatrecht (Soergel 2000), EU-Richtlinien-Privatrechtsangleichung (Soergel 2000), §§ 13, 14 BGB (2000), das Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen (1976), das Produkthaftungsgesetz (1989), das Reisevertragsrecht (1979), das Überweisungsvertragsrecht (1999), das Fernabsatzgesetz (2000). das Zerrüttungsprinzip (1976) und der Einigungsvertrag 1990).
Naturgemäß können Textausschnitte Texte nicht wirklich ersetzen. Der Ausschnitt kann dem Leser aber veranschaulichen, was ihn im Volltext erwartet. Wegen dieser wichtigen Hinweisfunktion auf dem vielfach notwendigen und immer bereichernden Weg ad fontes kann dem verdienstvollen Werk nur weiterhin größtmöglicher Erfolg gewünscht werden.
Innsbruck Gerhard Köbler