Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Schmidt-Wiegand, Ruth als philologischer Beraterin, Lieferung 6 (Eid-Familienfideikommiss), Lieferung 7 (Familienstammgüter-Freiheitsbrief), Lieferung 8 (Freiheitsstrafe-geistliche Bank). Erich Schmidt, Berlin 2007, 2008. 1249-1504 Spalten, 128 S., 1505-1759 Spalten, 128 S. 1761-2
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Schmidt-Wiegand, Ruth als philologischer Beraterin, Lieferung 6 (Eid-Familienfideikommiss), Lieferung 7 (Familienstammgüter-Freiheitsbrief), Lieferung 8 (Freiheitsstrafe-geistliche Bank). Erich Schmidt, Berlin 2007, 2008. 1249-1504 Spalten, 128 S, 1505-1759 Spalten, 128 S. 1761-2016 Spalten, 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das von Wolfgang Stammler, Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann 1964 begründete, von Dieter Werkmüller nach vielen Jahren umsichtig zum Abschluss redigierte Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte hat sich angesichts der Weite, Breite und Tiefe des gesamten Schrifttums zur deutschen Rechtsgeschichte den ersten Rang in der deutschsprachigen rechtsgeschichtlichen Forschungsliteratur der Gegenwart erworben. Das erfolgsreichste Lehrbuch kann es zwar in der Zahl der Auflagen und wohl auch der Nutzer durchaus übertreffen, nicht aber im Umfang des vermittelten Wissens. Im Hinblick hierauf ist das Handwörterbuch so konkurrenzlos, dass von Albrecht Cordes, Heiner Lück und Dieter Werkmüller völlig zu Recht eine zweite Auflage in Angriff genommen werden konnte, deren erste Lieferungen bereits seit 2004 erscheinen und dementsprechend in den Bänden 123 (2006), 124 (2007) und 126 (2009) angezeigt werden konnten.
In wenigen Jahren ist das Werk in offensichtlich straffer Organisation gut vorangekommen. Innerhalb vierer Jahre konnten acht Lieferungen mit mehr als 2000 Spalten oder mehr als 1000 Seiten vorgelegt werden. Damit ist der erste der geplanten Bände bereits abgeschlossen.
Bedeutende Artikel sind dabei in Lieferung 6 Eid (Dietlinde Munzel-Everling), Eigentum (Hans-Rudolf Hagemann), Eike von Regpow (Rolf Lieberwirth), England (Peter Wende), englisches Recht (Kent D. Lerch), Erbrecht (Hans-Rudolf Hagemann), Erfolgshaftung (Jürgen Weitzel), Erfolgsstrafrecht (Jürgen Weitzel), Erzämter (Franz-Reiner Erkens), Europa (Michael Stolleis), Europäische Gemeinschaften (Reiner Schulze), ewiger Landfriede (Arno Buschmann), Fahrlässigkeit (Ina Ebert), Fallrecht (Mathias Reimann), Fälschungsdelikte (Andreas Deutsch) und Familie, Familienrecht (Elisabeth Koch). Aus Lieferung 7 lassen sich vielleicht hervorheben Fehde (Christine Reinle), Feme (Heiner Lück), Feudalismus (Ernst Münch), Finanzwesen (Uwe Schirmer), Fiskus (Gerold Neusser), Flucht (Heiner Lück), Folter (Rolf Lieberwirth), Formel (Gerhard Schmitz), Formstrenge (Peter Oestmann), Franken (Hanns Hubert Hofmann/Alfred Wendehorst), Frankfurt am Main (Michael Maaser), fränkisches Reich (Rudolf Schieffer), Frankreich (Claude Cavard/Andreas Deutsch), französisches Recht (Thomas Gergen), Frauenbewegung (Eva Labouvie) und Freiheit (Bernd Kannowski). Die achte Lieferung beginnt mit Freiheitsstrafe (Rolf Lieberwirth) und schreitet über die Freirechtsbewegung (Joachim Rückert), die freiwillige Gerichtsbarkeit (Ina Ebert), die Freizügigkeit (Jan Ziekow), die Fremden (Karl Härter), den Frieden (Hans-Georg Hermann), Friedrich I. Barbarossa (Gerhard Dilcher), Friedrich II. (Wolfgang Stürner), Friedrich den Großen (Johannes Kunisch), den Frühkonstitutionalismus (Werner Frotscher), die Fürsorge (Stefan Ruppert), den Fürsten (Gerhard Theuerkauf), die Fürstenprivilegien Friedrichs II. (Arno Buschmann), den umfänglichen Galgen (Heiner Lück), den Gau (Matthias Hardt) und die Gebärden (Ruth Schmidt-Wiegand) bis zum geistigen Eigentum (Louis Pahlow) fort.
Insgesamt übertrifft damit die zweite Auflage die erste Auflage sowohl in der Zahl der angesetzten Artikel wie auch in deren Umfang. Die Erweiterung dürfte mehr als ein Viertel betragen. Dementsprechend reicht der erste Band der ersten Auflage bis in den Buchstaben h, während der erste Band der zweiten Auflage bereits bei der geistlichen Bank endet.
Deutlich ist dabei die bewusste Aktualisierung. Sie betrifft insbesondere auch eine Reihe neuerer Biographien. So ist jetzt nicht nur Ludwig Enneccerus, sondern auch Adalbert Erler aufgenommen.
Dessenungeachtet hält das Werk an der breiten geistesgeschichtlichen Ausrichtung fest. Deswegen sind zahlreiche ausführliche Artikel der rechtlichen Volkskunde fortgeführt. Nach wie vor dürfte der Schwerpunkt auf dem Mittelalter und dem deutschen Recht liegen.
Im Detail ließe sich vielleicht die eine oder andere Kleinigkeit bemängeln. So dürfte etwa die alphabetische Anordnung selbst im elektronischen Zeitalter nicht völlig fehlerfrei eingehalten worden sein und sollte vielleicht die Literatur auch im Einzelfall nicht nur aus Hinweisen auf Handbuchartikel bestehen. Insgesamt kann dies aber die bedeutende organisatorische und intellektuelle Leistung, für die den Herausgebern und allen Mitarbeitern sehr zu danken ist, nicht schmälern, so dass das weitere Gelingen sehr zu wünschen ist.
Innsbruck Gerhard Köbler