Grundlagen des Verwaltungsrechts Band 2 Informationsordnung - Verwaltungsverfahren - Handlungsformen, hg. v. Hoffmann-Riem, Wolfgang/Schmidt-Aßmann, Eberhard/Voßkuhle, Andreas. Beck, München 2008. XLV, 1713 S. Besprochen von Dieter Kugelmann., ZRG GA 127 (2010)
Grundlagen des Verwaltungsrechts Band 2 Informationsordnung - Verwaltungsverfahren - Handlungsformen, hg. v. Hoffmann-Riem, Wolfgang/Schmidt-Aßmann, Eberhard/Voßkuhle, Andreas. Beck, München 2008. XLV, 1713 S. Besprochen von Dieter Kugelmann.
Das ehrgeizige Projekt, die Grundlagen des Verwaltungsrechts zu erforschen, kann als gelungen gelten. Der vorliegende zweite Band enthält eine Reihe von Beiträgen, die Strukturen des Verwaltungsrechts im 21. Jahrhundert aufdecken, theoretische Konzepte entwickeln und ihre praktischen Folgen darlegen und damit wahrlich Grundlagen legen. Grund für das Gelingen des Vorhabens ist das übergreifende Thema: Verwaltung wird als Informationsverarbeitung begriffen. Diese These wird im ersten Teil des vorliegenden Bandes II (dem insgesamt sechsten Teil des Gesamtwerkes) aufgearbeitet. Aber auch die beiden weiteren Teile zum Verwaltungsverfahren und den Handlungsformen greifen neuere Entwicklungen, auch des Informationsrechts, auf und führen sie mit anderen thematischen Strängen und hergebrachten Sichtweisen zusammen. Die Vielzahl der Bearbeiterinnen und Bearbeiter bringt es mit sich, dass eine Vielzahl an konzeptionellen Herangehensweisen durchaus unterschiedliche Schlussfolgerungen zeitigt. Dergestalt ist das Werk in sich selbst pluralistisch. Angesichts der Neuartigkeit einer Reihe von Fragestellungen liegt darin eher ein Vorteil als ein Nachteil. Die wiederholte Erörterung bestimmter Problemkreise schadet ebenso wenig. Durchgehend werden auf hohem Niveau dogmatische mit methodischen Grundlagenfragen verbunden, womit das Werk seinem Anspruch gerecht wird. Besonders fällt das Bemühen der Autorinnen und Autoren auf, Querverbindungen und Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen rechtlichen Sachgebieten, ökonomischen und theoretischen Konzepten offen zu legen. Die daraus folgenden Erkenntnisse eröffnen Möglichkeiten, das Verständnis von Verwaltung und Verwaltungsrecht neu zu bestimmen.
Münster Dieter Kugelmann