Gröning, Christian, Körperverletzungsdelikte 223ff., 340 StGB. Reformdiskussion und Gesetzgebung seit 1933 (= Juristische Zeitgeschichte, Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung - Materialien zu einem historischen Kommentar 13). Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2004. XV, 276 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010)
Gröning, Christian, Körperverletzungsdelikte 223ff., 340 StGB. Reformdiskussion und Gesetzgebung seit 1933 (= Juristische Zeitgeschichte, Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung - Materialien zu einem historischen Kommentar 13). Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2004. XV, 276 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Thomas Vormbaum betreute, 2003 an der Fernuniversität Hagen angenommene Dissertation des Verfassers. Sie schließt zeitlich an die Arbeit Frank Korns über Körperverletzungsdelikte - §§ 223ff., 340 StGB. Reformdiskussionen und Gesetzgebung von 1870 bis 1933 (2003) an und versucht eine systematische Schließung der von verschiedenen spezielleren Abhandlungen noch offen gelassenen Lücken. Sie ist ein weiterer, positiver Beitrag zu einem historischen Kommentar zum modernen deutschen Strafrecht.
Sie umfasst die Körperverletzungstatbestände des Abschnitts über die Körperverletzungen, die Körperverletzung im Amt und einige körperverletzungsbezogene Übertretungsvorschriften des Strafgesetzbuchs. Daneben bildet das Medizinstrafrecht mit Körperverletzungsbezug den zweiten Schwerpunkt der Untersuchung. Auf der Grundlage des am 1. Januar 1933 geltenden Rechts (§§ 223, 223a, 224, 225, 226, 227, 229, 230, 232, 228, 231, 233, 340, 336, 337 StGB) betrachtet der Verfasser die Entstehungsgeschichte der Gesetzesänderungen wie der nicht verwirklichten Gesetzgebungsvorschläge.
Die der kurzen Einleitung zu Problemstellung, Forschungsstand, Methoden und Darstellungsweise folgende Untersuchung geht chronologisch vor. Dementsprechend folgen dem Gesetz zur Abänderung strafrechtlicher Vorschriften vom 26. Mai 1933 die Strafrechtsreform von 1933 bis 1939, die Gesetzgebung nach 1939 (Verordnungen vom 2. April 1940 und vom 18. März 1943) und die Reformdiskussion und Gesetzgebung nach 1945. Diese nimmt den größten Raum ein und reicht vom Besatzungsrecht in neun Unterabschnitten bis zu den Reformbemühungen seit Inkrafttreten des sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 26. Januar 1998.
Im dritten Teil fasst der Bearbeiter die wichtigsten Entwicklungsstränge der Gesetzgebung und Reformdiskussion hinsichtlich der Abstufung der Körperverletzungsdelikte, des Schutzes von Kindern und Wehrlosen, der Sanktionsmöglichkeiten bei Massenaktionen und des Medizinstrafrechts grundsätzlich unterschieden nach Gesetzgebung und erfolglosen Reformbemühungen zusammen. Insgesamt sieht er in keinem Gesamtentwurf eines Strafgesetzbuchs seit 1933 hinsichtlich der Körperverletzung eine Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht. Auffälligstes Kennzeichen der gesetzlichen Änderungen ist die Verschärfung des Strafrahmens vor allem ab 1994, wobei der Verfasser am Ende die Ansicht vertritt, dass die vorhandenen Normen im Abschnitt der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit ausreichen, um alle denkbaren Taten angemessen zu ahnden.
Innsbruck Gerhard Köbler