Gribbohm, Günter, Das Reichsmilitärgericht - Teil deutscher Rechtskultur in wilhelminischer Zeit (= Ius vivens B 19).. LIT-Verlag, Berlin 2007. VII, 138 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010)
Gribbohm, Günter, Das Reichsmilitärgericht - Teil deutscher Rechtskultur in wilhelminischer Zeit (= Ius vivens B 19).. LIT-Verlag, Berlin 2007. VII, 138 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Günter Gribbohm hat bereits 2004 eine wichtige Untersuchung über das Reichskriegsgericht vorgelegt. Deswegen hat sich auch für die weiter zurückführende Geschichte des Reichsmilitärgerichts rasch ein Rezensent gefunden. Da dem Verlag aber die Lieferung eines Rezensionsexemplars nicht gelang, muss der Herausgeber die kurze Studie hilfsweise mit wenigen Worten wenigstens anzeigen.
Gegliedert ist sie in klassischer Weise in Einleitung, Hauptteil und Schlussbetrachtung. Dabei weist der Verfasser selbst darauf hin, dass das Reichsmilitärgericht heute eine fast vergessene Institution deutscher Strafrechtspflege ist, in deren veröffentlichten Entscheidungen spektakuläre Fälle nicht zu finden sind. Dennoch verdient nach Ansicht des Verfassers der hohe Stand rechtsstaatlichen Denkens dieser Einrichtung eine Befassung mit ihr, die vor allem auf der 22 Bände umfassenden amtlichen Sammlung der Entscheidungen beruht, die seit 1902 vorgelegt wurde.
Im Hauptteil behandelt der Verfasser als erstes die Errichtung und Gerichtsorganisation des auf der Grundlage der Militärstrafgerichtsordnung vom 1. 12. 1898 geschaffenen ständigen obersten Militärgerichts mit Sitz in Berlin, das er überzeugend in das Gesamtgefüge der Militärgerichtsbarkeit einordnet. Danach untersucht er die Zuständigkeit und das Verfahren, wobei er Rechtskraft- und Bestandskraft der Entscheidungen besonders prüft. Anschließend berichtet er aus der Praxis des Gerichts und zeigt die Schwerpunkte und Probleme der Rechtsprechung auf, um schließlich auf wenigen Seiten Bleibendes zu ermitteln und das klanglose Ende des Reichsmilitärgerichts zu schildern.
Die Schlussbetrachtung sieht das Gericht als in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Gericht an. 167 Anmerkungen weisen Einzelheiten nach. Das vielleicht 100 Titel umfassende Schrifttumsverzeichnis ermöglicht die eigenständige Vertiefung.
Innsbruck Gerhard Köbler