Original Ergebnisseite.

Vrolijk, Marjan, Recht door gratie. Gratie bij doodslagen en andere delicten in Vlaanderen, Holland en Zeeland (1531-1567). Uitgeverij Verloren, Hilversum 2004. 512 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009)

Vrolijk, Marjan, Recht door gratie. Gratie bij doodslagen en andere delicten in Vlaanderen, Holland en Zeeland (1531-1567). Uitgeverij Verloren, Hilversum 2004. 512 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von dem Historiker H. de Schepper in Nimwegen betreute, 2001 verteidigte Dissertation des Verfassers, auf die Paul Nève freundlicherweise aufmerksam gemacht hat. Einem empfohlenen Rezensenten ist aber trotz mancher Erinnerung die zugesagte Besprechung bisher nicht gelungen. Deswegen muss der Herausgeber mit wenigen Sätzen auf das vom Verlag überlassene Werk hinweisen.

 

Der Untersuchung geht es um das frühneuzeitliche Strafrecht in Flandern, Holland und Seeland. Dieses wird mit Hilfe zahlreicher bisher nicht berücksichtigter Quellen ermittelt. Hierfür sind unveröffentlichte Quellen in den Archiven in Den Haag, Brüssel, Hondschoote, nord Rijsel, Dünkirchen, Amsterdam, Veere, Gent, Kortrijk und Brügge, umfangreiche Editionen und Literatur verwertet, wobei die Arbeiten von Eduard His anscheinend nicht berücksichtigt sind.

 

Gegliedert ist die Untersuchung nach einer kurzen Einleitung in neun Kapitel. Davon beginnt das erste Kapitel mit der Entwicklung des Begnadigungsrechts. Danach wird das Verfahren vorgestellt.

 

In der Folge wendet sich der Verfasser der Härte der Justiz zu. Er prüft die Gründe der Nachsicht, die einzelnen Delikte, den Wahrheitsgehalt der Gesuche, die Kontrolle und die Beschlussbildung. Am Ende betrachtet er Versöhnung und Besserung.

 

Sein wichtigstes Ergebnis ist die Feststellung, dass das Strafrecht des 16. Jahrhunderts nicht so unbarmherzig war, wie es vielfach geschildert wird. Insbesondere kam für viele Totschläge die Gnade in Betracht, wobei die Fälle der Notwehr besonders berücksichtigt wurden. Voraussetzung war freilich die Aussöhnung mit der Familie des Opfers.

 

Formal hing die Gnade von sorgfältiger Kontrolle durch Juristen des Geheimen Rates des Landesherrn in Brüssel ab. Täter, Delikt und Tatumstände wurden genau überprüft. Von daher gewährt die ansprechende Arbeit auch vielfältige Einblicke in das Alltagsleben des sechzehnten Jahrhunderts in den Niederlanden.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler