Schwendinger, Gerd, Gemeinschaftsrechtliche Grenzen öffentlicher Rundfunkfinanzierung. Audiovisuelle Daseinsvorsorge und Pluralismussicherung im Lichte von EG-Beihilferecht und Diensleistungsfreiheit (= Schriftenreihe europäisches Recht, Politk und Wirtschaft 327). Nomos, Baden-Baden 2007. 683 S. Besprochen von Dieter Kugelmann. ZRG GA 126 (2009)
Schwendinger, Gerd, Gemeinschaftsrechtliche Grenzen öffentlicher Rundfunkfinanzierung. Audiovisuelle Daseinsvorsorge und Pluralismussicherung im Lichte von EG-Beihilferecht und Diensleistungsfreiheit (= Schriftenreihe europäisches Recht, Politk und Wirtschaft 327). Nomos, Baden-Baden 2007. 683 S. Besprochen von Dieter Kugelmann.
Die umfassend angelegte Arbeit erarbeitet mit großer Sorgfalt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die innerstaatliche Finanzierung des Rundfunks auf der Grundlage des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Schon der Titel stellt klar, dass der Verfasser im Gemeinschaftsrecht Grenzen der innerstaatlichen Handlungsspielräume verortet. Dem entsprechend liegt der Schwerpunkt der Arbeit (mit 407 Seiten) auf dem europäischen Beihilferecht.
Einleitend stellt der Verfasser die Rechtslage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland mit vergleichenden Hinweisen auf andere Mitgliedstaaten dar. Er bewegt sich dabei überwiegend auf der gesicherten Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Zu Recht verfolgt er ein funktionales Konzept der Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten und geht auf eine Reihe aktueller Fragen etwa der neuen Mediendienste ein. Der Hauptteil der Arbeit bezieht das allgemeine europäische Beihilfenrecht vertiefend mit ein und prüft die vom Europäischen Gerichtshof und der Kommission entwickelten Kategorien spezifisch für die Finanzierung des Rundfunks durch Gebühr. Überzeugend belegt der Verfasser, dass die Rundfunkgebühr als Beihilfe einzuschätzen ist. Eine Rechtfertigung kommt aber aufgrund des Art. 86 Abs. 2 EGV in Betracht, weil Rundfunk eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ist. Damit wird die Rechtfertigung der Gebühr auf die Erfüllung des Funktionsauftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verlagert. Zugleich finden sich die komplexen Anwendungsprobleme des Art. 86 EGV im Rundfunkbereich wieder. Die Konzeption des Verfassers ist jedoch gut begründet und in sich schlüssig. Zum Ende seiner Erwägungen hin erläutert der Verfasser die Rolle der Dienstleistungsfreiheit des Art. 49 EGV für die Finanzierung des Rundfunks.
Die von Bryde betreute Dissertation erweist sich als wahre Fundgrube in faktischer, vor allem aber in rechtlicher Hinsicht. Der Verfasser untersucht eingehend und nachvollziehbar die Rechtsfragen, die im Schnittfeld von Medienrecht und Beihilfenrecht eine Rolle spielen. Insoweit trägt die Arbeit nahezu Handbuchcharakter, zumal einschlägige Dokumente und Literatur gründlich aufgearbeitet werden. Das Medienrecht ist eine hochdynamische Materie. Der Verfasser der 2006 abgeschlossenen Arbeit konnte weder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. 9. 2007 zur Festsetzung der Rundfunkgebühr, noch die Entscheidung der Kommission vom November 2007 über die Gebühr als Beihilfe und die Bedingungen ihrer Verwendung (public value test) berücksichtigen. Das beeinträchtigt den Wert des Buches in keiner Weise, weil es dem Verfasser gelingt, grundlegende rechtliche Aspekte zu klären und zugleich ein tragfähiges praktisches Ergebnis vorzulegen. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat vor dem Europarecht Bestand, wenn und soweit die Mittel zur Erfüllung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt werden.
Halberstadt Dieter Kugelmann