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Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, Johann Friedrich, Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 23 Die Urkunden und Briefe aus dem Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Bestand A 602 - Württembergische Regesten, bearb. v. Heinig, Paul-Joachim. Böhlau, Wien 2007. 565 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg. ZRG GA 126 (2009)

Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, Johann Friedrich, Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 23 Die Urkunden und Briefe aus dem Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Bestand A 602 - Württembergische Regesten, bearb. v. Heinig, Paul-Joachim. Böhlau, Wien 2007. 565 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.

 

Die Zusammenstellung der Fridericiana aus dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart – heute eine Abteilung des baden-württembergischen Landesarchivs – stand von Anfang an unter einem ungünstigen Stern. Durch den frühen Tod zweier ehrenamtlicher bzw. hauptamtlicher Mitarbeiter geriet das – eigentlich frühzeitig begonnene – Projekt spätestens ab 2000 ins Stocken. Auch der vorliegende Band konnte nicht alle Friedrich-Urkunden aus diesem Archiv erfassen, sondern musste sich auf diejenigen Nachweise stützen, die schon vor dem Krieg in den „Württembergischen Regesten“ (Bestand A 602) verzeichnet waren. Viele der dort erfassten Urkunden sind, da Kriegsverlust, heute nicht mehr vorhanden und konnten auch nicht immer durch Abschriften aus anderen Beständen substituiert werden. Ausnahmsweise wurden, um dieses Defizit etwas auszugleichen, aus zwei wichtigen Kopialbüchern weitere Stücke der Sammlung hinzugefügt. Immerhin aber ist durch die nun über 800 publizierten Regesten der größte Teil des einschlägigen Stuttgarter Quellenmaterials erfasst, so dass eine fühlbare Lücke in der Erfassung der südwestdeutschen Friedrich-Urkunden nun einigermaßen geschlossen werden konnte. Insgesamt konnten 232 Ausfertigungen und 144 Abschriften aus kopialer Überlieferung erfasst werden. Die übrigen Regesten beziehen sich auf verlorene Stücke (Deperdita), die aus anderer Überlieferung inhaltlich erschlossen werden konnten.

 

Die von den Regesten erfassten Betreffe sind vom Bearbeiter in seiner Einleitung eingehend beschrieben worden. Obwohl nicht ausschließlich die Beziehungen der Zentralgewalt mit den württembergischen Grafen thematisiert werden, konzentriert sich die Fülle des Materials doch darauf. Dies bietet dem Bearbeiter Gelegenheit, die Konflikte im Zusammenhang mit Erbschaften und Vormundschaften, aber auch die Kooperationen der Grafen mit Friedrich in verschiedenen politischen Handlungsfeldern etwas ausführlicher, als bei einem solchen Regestenwerk erwartet, darzustellen. Nicht in gleicher Weise werden die rechtlichen und verfassungsgeschichtlichen Besonderheiten vorgestellt. Dies mag die rechtshistorische Arbeit etwas erschweren, zumal– wie in dieser Regestenreihe üblich – auf ein eigenes Sachregister verzichtet wurde. Immerhin lassen sich, wenn man Namen und Orte zu bestimmten Rechtsverfahren aus der Forschungsliteratur kennt, die zu einem Konfliktfall vorhandenen Quellen über den im übrigen sehr ausführlichen Index leicht zusammenstellen. Hilfreich ist aber auch die vom Bearbeiter im Rahmen der Einleitung gebotene Beschreibung der äußeren Urkundenmerkmale, und vor allem das chronologische Urkundenverzeichnis im Anschluss an die Einleitung. Durch die hier jeweils angegebenen Kurzbetreffe kann man sich für einen ersten Zugriff das mühsame Durchforsten des Bandes nach einschlägigen Urkunden ersparen. Nach Vorliegen einer CD-Rom mit entsprechenden Suchfunktionen werden auch die noch verbleibenden Wünsche beim Identifizieren einzelner Urkunden für Forschungszwecke erfüllt werden.

 

Im Übrigen sind die Regesten – inzwischen längst auf der Basis eines routinierten Arbeitsteams gefertigt – zuverlässig und übersichtlich gestaltet. Bei Regesten zu Deperdita konnte selbstverständlich in der Regel nur ein knapper Betreff formuliert werden. Zusammenhänge und Hintergründe sind dann aber unter den Überlieferungsangaben vielfach detaillierter erläutert. Innerhalb der Regesten wurden dort, wo es sinnvoll erschien, Formulierungen aus den jeweiligen Vorlagen eingestreut. Bei der Verwendung von Rechtsbegriffen bzw. rechtlich-formelhaften Wendungen hätte man sich noch ein Mehr vorstellen können. Doch sollte ja nur ein Einstieg geboten und nicht die Arbeit mit den Originalen erspart werden.

 

Darmstadt                                                                                          J. Friedrich Battenberg