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Kamp, Norbert, Moneta regis. Königliche Münzstätten und königliche Münzpolitik in der Stauferzeit (= Schriften der Monumenta Germaniae Historica 55). Hahn, Hannover 2006. LIV, 575 S. Besprochen von Arno Buschmann. ZRG GA 126 (2009)

Norbert Kamp, Moneta regis. Königliche Münzstätten und königliche Münzpolitik in der Stauferzeit, Hannover 2006 (Monumenta Germaniae Historica Schriften, Band 55), LIV, 575 Seiten.

 

Die vorliegende Studie ist die Druckfassung der Dissertation, mit welcher der inzwischen verstorbene bekannte Mediävist und Hochschulpolitiker Norbert Kamp im Jahre 1957 in Göttingen bei Percy Ernst Schramm promoviert wurde. Kamp hatte jahrelang den Plan mit sich herumgetragen, die Arbeit, die seinerzeit nur in einer Schreibmaschinenfassung existierte, zu überarbeiten und im Druck erscheinen zu lassen. Durch seine hochschulpolitischen Aktivitäten, aber auch durch andere wissenschaftliche Vorhaben ist es dazu leider nicht gekommen. Auf Initiative des Vorsitzenden der numismatischen Kommission der Länder der Bundesrepublik Deutschland Dr. Reiner Cunz wurde das Typoskript, das zwischenzeitlich in dieser vorläufigen Form doch den Fachgenossen bekannt geworden war, von der Witwe des Verfassers der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae Historica zur Publikation angeboten, die dieses Angebot gerne aufgegriffen hat, das Werk behutsam bearbeiten ließ und in dieser Form in die Schriftenreihe der MGH aufgenommen hat. Da eine vollständige Neubearbeitung nicht in Betracht kommen konnte, wurden die Ergebnisse der seither erschienenen numismatischen Forschungen in einem Nachwort von Reiner Cunz zusammengestellt und in ihm auch die Bedeutung der Arbeit Kamps für diese Forschungen eingehend gewürdigt. Auf diese Weise ist eine Studie der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, die bisher nur einem kleinen Kreis von Eingeweihten bekannt war, deren Methodik und Resultate jedoch für die mediävistische Forschung, namentlich für die Wirtschafts- und Finanzgeschichte des Mittelalters, aber auch für die mediävistische Rechtsgeschichtsforschung von einer nicht zu unterschätzenden Bedeutung ist.

 

Percy Ernst Schramm hatte seinen Dissertanten angeregt, die Wirtschafts- und Finanzgebarung der deutschen Könige im Mittelalter und namentlich deren Geldwirtschaft einer näheren Untersuchung zu unterziehen und hierbei beispielhaft die Handhabung des königlichen Münzrechts, der Münzerzeugung und des Münz- bzw. Geldumlaufs in staufischer Zeit auch und nicht zuletzt unter Heranziehung der Numismatik und deren Erkenntnisse zu erkunden. Dementsprechend sind in einem ersten Teil der Untersuchung zunächst die Rechtslage hinsichtlich des Münzregals und dessen allgemeine Handhabung in staufischer Zeit behandelt, werden in einem zweiten Teil die königlichen Münzstätten in Nürnberg und im Augsburger Währungsgebiet betrachtet und in einem dritten Teil die Tätigkeit der königlichen Münzstätten im übrigen Reich, die Mittel und Wege der königlichen Münzpolitik und die Funktion der Währung in der königlichen Finanzwirtschaft einschließlich der Verwendung der königlichen Münzeinkünfte erörtert. In zwei Exkursen sind darüber hinaus Einzelfragen wie die Verwertbarkeit von Währungsangaben im bayerischen Urbar von 1326 und bei der Beurteilung der Währungsverhältnisse in der Oberpfalz und die Frage der Münzherrschaft im Südwesten des Reiches behandelt. Ein umfangreicher Anhang listet die Belege für die Fundstätten der Münzen auf und bietet ein Verzeichnis (einschließlich kartographischer Darstellung) der Verbreitungsgebiete der Münzen und Währungen.

 

Es ist hier nicht der Ort, die Verdienste von Kamps akribisch gearbeiteter Studie, die in ihrer maschinenschriftlichen Fassung nicht weniger als 738 Seiten umfasste, für die Erforschung der Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte der staufischen Zeit umfassend zu würdigen. Nur soviel sei hervorgehoben, dass Kamps methodischer Ansatz einer Auswertung von Schriftquellen und gegenständlichen Quellen, d. h. Münzen und Münzfunden, bei der Erforschung der königlichen Münz- und Geldpolitik entscheidende Erkenntnisse zur finanziellen und wirtschaftlichen Situation des Königs und überhaupt des Wirtschaftsgeschehens in staufischer Zeit geliefert hat, die vor allem von der nachfolgenden numismatischen Forschung aufgenommen und weiter ausgeführt worden sind, wie aus der Übersicht über die numismatische Forschungsentwicklung von Reiner Cunz im Nachwort des Werkes zu ersehen ist.

 

Für den Rechtshistoriker von besonderem Interesse sind die Ergebnisse, die Kamp bezüglich der Ausübung des Münzregals erzielt hat. Seine Kernthese, dass die Ausübung des Münzregals namentlich im 12. Jahrhundert als gewichtiges Instrument staufischer Reichs- und Territorialpolitik gedient hat, macht deutlich, welche wirtschaftliche und politische Bedeutung dem Münzregal bei Sicherung der königlichen Herrschaft und der Organisation der Länder des Reichsguts zukam. Überall war der König als Inhaber des Regals präsent und namentlich bei den Münzprägungen der geistlichen Reichsfürsten auch finanziell beteiligt. Von Interesse sind auch Kamps Ausführungen zu den vielfältigen Formen der finanziellen Nutzung durch den König, nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Förderung der Wirtschaft in den königlichen Städten, durch die deren Ertragskraft für die Erbringung von Abgaben gesteigert und damit die wirtschaftliche Macht der königlichen Herrschaft gestärkt werden sollte. Alle diese Umstände erklären das in den legislativen Maßnahmen der staufischen Herrscher deutlich erkennbare Bestreben, die Kontrolle über die Ausübung des Münzregals nicht aus der Hand zu geben und an der Stellung des Königs als Inhaber des Münzregals trotz vielfältiger Übertragungen der Ausübung an geistliche und weltliche Herren, später auch an die Städte, keinen Zweifel aufkommen zu lassen.

 

Auch wenn Kamps Studie in erster Linie politik-, wirtschafts- und währungsgeschichtlichen Inhaltes ist, enthält sie darüber hinaus eine Fülle rechtsgeschichtlicher Erörterungen, die sie angesichts der Masse des in ihr verarbeiteten Materials als eine wirkliche Bereicherung auch für die rechtsgeschichtliche Forschung ausweist. Gerade bei der Darstellung von finanziell nutzbaren hoheitlichen Rechten des Königs ist auch in der rechtsgeschichtlichen Forschung eine Erörterung der wirtschaftlichen Hintergründe - von den politischen ganz zu schweigen - unverzichtbar. Dass Kamps Ergebnisse auch interessante Perspektiven in Bezug auf die verfassungsgeschichtliche Einschätzung der staufischen Reichs- wie der Territorial- und Städtepolitik eröffnen, mag hier nur am Rande erwähnt werden. Insgesamt ist es jedenfalls als ein besonderes Verdienst der Zentraldirektion der MGH und aller, die an der Herausgabe mitgewirkt haben, zu werten, dass Kamps Studie jetzt im Druck erscheinen und endlich allgemein zugänglich gemacht werden konnte.

 

Salzburg                                                                                             Arno Buschmann