Original Ergebnisseite.

Iländer, Beate, Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt Hall vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zum Ende der Reichsstadtzeit (1648-1806). Diss. jur. Tübingen 2000. XXIV, 217 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009)

Iländer, Beate, Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt Hall vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zum Ende der Reichsstadtzeit (1648-1806). Diss. jur. Tübingen 2000. XXIV, 217 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Jan Schröder betreute, im Jahr 2000 von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie schließt nach dem Vorbild anderer Reichsstädte eine für Schwäbisch Hall noch bestehende Lücke. Ihr besonderes Anliegen war eine umfassende Untersuchung der im engeren Sinn herkömmlich als öffentliches Recht bezeichneten Rechtsgebiete und der dieses anwendenden Institutionen.

 

Dazu befasst sie sich nach einem kurzen Abriss der Verfassungsgeschichte Halls bis 1648 und einem allgemeinen Überblick über die staatsrechtlichen Verhältnisse im Südwesten Deutschlands mit den fremden Herrschaftsrechten im Bereich der Stadt um 1790 (Brandenburg-Ansbach, Reichsritter, Hohenlohe, Württemberg, Limpurg, Komburg, Ellwangen, Dinkelsbühl, Johanniterkommende, Braunsbach, beigefügte Karte leider kaum lesbar). Kurz geht sie auf die Verhältnisse zu Kaiser, Reich, schwäbischem Reichskreis und benachbarten Reichsstädten ein und behandelt dann Regierende und Regierte in umgekehrter Reihenfolge sowie kurz den Rat als Gesetzgeber. Angemessen stellt sie den Rat als Gericht mit den Untergerichten (Stadtgericht, Einigungsgericht, Spitalgericht, Schultheißenamt, Ämter auf dem Lande, Konsistorium, Obervormundgericht, Teilungsamt, Umschlagsamt, Feldgericht, Haalgericht, Zunftgerichtsbarkeit) sowie das Zivilverfahren und das Strafverfahren (mit Strafrecht) dar.

 

Den Schwerpunkt der Arbeit bilden Aufbau und Rechtsgrundlagen der reichsstädtischen Verwaltung. Angefügt werden Verfassung und Verwaltung des rund 11000 Menschen umfassenden reichsstädtischen Landgebiets, wobei der Verlauf der äußeren Landheg im Anhang kartographisch sichtbar gemacht wird. Der Beschluss der sorgfältigen, weiterführenden Arbeit der als Stadtarchivarin tätigen Verfasserin zeigt Hall unter württembergischer Verwaltung.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler