Original Ergebnisseite.

Di Simone, Maria Rosa, Istituzioni e fonti normative in Italia dall’antico regime al facismo. Giappichelli editore, Turin 2007. XIV, 425 S. Besprochen von Filippo Ranieri. ZRG GA 126 (2009)

Di Simone, Maria Rosa, Istituzioni e fonti normative in Italia dall’antico regime al facismo. Giappichelli editore, Turin 2007. XIV, 425 S. Besprochen von Filippo Ranieri.

 

Mit diesem Band veröffentlicht die Verfasserin, eine bekannte italienische Rechtshistorikerin, ihre Vorlesungen zur italienischen Verfassungsgeschichte. Die Darstellung richtet sich also an Studenten und erhebt keinen besonderen Originalitätsanspruch. Sie fasst aber den derzeitigen Forschungsstand in vollständiger und übersichtlicher Weise zusammen. Die Darstellung beginnt mit der Beendigung des Ancien Régime im 18. Jahrhundert und findet ihr Ende mit der faschistischen Diktatur der 30er und 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. In einem ersten Teil „L’antico regime e le riforme del settecento“ (S. 3-99) wird die Verfassungssituation der italienischen Halbinsel am Ende des 18. Jahrhunderts im Einzelnen dargestellt. Hier strukturiert sich die Darstellung nach den verschiedenen Staaten und Territorien. Die Präsentation des Stoffes erfolgt mit relativ großer Präzision und Ausführlichkeit. Auch Aspekte, die selten vertieft werden, wie etwa die Rechtslage Triests, Dalmatiens oder des Fürstbistums Trient, finden ihren angemessenen Platz. Im Zentrum steht die verfassungspolitische Stellung des jeweiligen Territoriums, aber auch dessen finanz- und verwaltungsmäßige Struktur. Auch die wichtigsten Rechtsquellen werden jeweils erwähnt. Im zweiten Teil „L’età rivoluzionaria e napoleonica“ (S. 103-141) werden die Revolutionszeit und die napoleonische Herrschaft präsentiert. Hier kommt die Gründung der Jacobinischen Republiken zur Sprache, der bekanntlich das Eindringen der napoleonischen Revolutionsarmee nach 1796 folgte. Besonders ausführlich wird das Italien der napoleonischen Zeit präsentiert, und zwar auch hinsichtlich der Verwaltung und Gerichtsverfassung der jeweiligen Territorien. Der dritte Teil „Dalla restaurazione all’unità“ (S. 145-262) ist den italienischen Staaten von1814 bis 1859, als das mit der Restauration errichtete Staatensystem auf der Halbinsel zusammenbrach, gewidmet. Die Darlegung ist hier sehr ausführlich. Insbesondere sei etwa auf die umfassende Präsentation des piemontesischen Staates und dessen Verfassung („statuto Albertino“) hingewiesen. Dasselbe gilt für die ausführliche Darstellung der Verwaltung und der Gerichtsverfassung der habsburgischen Territorien, wozu die Verfasserin auch Trient, Triest und Dalmatien rechnet. Der vierte und letzte Abschnitt „L’Italia unita“ (S. 265-359) ist dem italienischen Königreich von 1861 gewidmet. Hier wird die Verfassung des neuen Einheitsstaates vorgestellt, wie sie aus der Neugründung im Jahre 1861 hervorging. Die Verwaltung, die Gerichtsverfassung und nicht zuletzt auch die damalige Einheitsgesetzgebung und Kodifikationsbewegung werden ausführlich präsentiert. Dasselbe gilt für die verfassungspolitische Situation des Königreichs, nicht zuletzt auch für die verfassungspolitischen Wirren nach dem Ersten Weltkrieg, die zum Zusammenbruch der demokratischen konstitutionellen Monarchie führten. Die Neugründung des faschistischen Staates (1922-1943) und dessen Sozial- und Wirtschaftsverfassung werden anschließend ausführlich dargestellt. Dasselbe gilt auch für die Neugrundlegung der Beziehungen zur katholischen Kirche durch das Konkordat von 1929 und für die Kodifikationsbewegung Ende der 30er Jahre.

 

Wie bereits erwähnt, dient das Buch primär als Grundlage für die Universitätsvorlesungen der Verfasserin. Deshalb kommt die Darstellung durchgehend ohne Fußnoten oder sonstige Quellennachweise aus. Eine ausführliche, nach den jeweiligen Abschnitten gegliederte Bibliographie zur Geschichte, Verfassungsgeschichte und Rechtsgeschichte Italiens zwischen dem 18. Jahrhundert und der jüngeren Zeit schließt sich am Ende des Bandes an (S. 361-425). Die bibliographische Dokumentation ist äußerst sorgfältig und in ihrem Umfang beeindruckend. Sie ist auch für einen ausländischen Leser umso wertvoller, weil sie eine Vielzahl von Periodika und sonstigen Veröffentlichungen erschließt, die wegen ihres regionalen und lokalen Charakters wohl nur in italienischen Bibliotheken vorhanden sein dürften. Bereits aus dieser Perspektive heraus bietet der Band für denjenigen, der sich im deutschsprachigen Raum für die italienische Verfassungs- und Sozialgeschichte interessiert, einen eindrucksvollen und nützlichen Einstieg.

 

Saarbrücken                                                               Filippo Ranieri