Bühler, Theodor, Prospektive Gesetzgebung und Vertragsgestaltung. Rechtsquellenlehre Band 4. Schulthess, Zürich 2005. XXXVII, 245 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009)
Bühler, Theodor, Prospektive Gesetzgebung und Vertragsgestaltung. Rechtsquellenlehre Band 4. Schulthess, Zürich 2005. XXXVII, 245 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Gedenken an den hundertsten Geburtstag Karl Siegfried Baders, den 250. Todestag Montesquieus und 150 Jahre Zürcherisches Privatrechtliches Gesetzbuch hat der Verfasser, engagierter Mitarbeiter der Zeitschrift, den vierten Band einer eindrucksvollen Quadrologie vorgelegt. Die beiden ersten Bände seiner weit ausgreifenden Rechtsquellenlehre vom Anfang seines Forscherlebens befassten sich mit Gewohnheitsrecht - Enquête - Kodifikation (1977) sowie Rechtsquellentypen (1980) und bildeten auf Grund ihrer Befassung mit der Vergangenheit den rechtshistorischen Teil. Der dritte Band widmete sich der Rechtserzeugung - Rechtserfragung - Legitimität der Rechtsquellen (1989) der seinerzeitigen Gegenwart, die freilich inzwischen auch ein junger Teil der Vergangenheit geworden ist.
Der vierte Band befasst sich auf diesen gesicherten Grundlagen mutig mit der Zukunft. Er beschränkt sich vorsichtigerweise auf die Rechtsquellen Gesetz und Vertrag. Er ist trotz unvermeidlicher, dankenswerterweise aktualisierter Wiederholungen gegenüber den bisherigen Bänden grundsätzlich selbständig und verzichtet dementsprechend auf Begriffe und Ausführungen über Entstehung, Bedeutung und Wirkung der verschiedenen Rechtsquellen.
Er richtet sich an Exekutivmitglieder, Parlamentarier, Rechtskonsulenten und alle, die in irgendeiner Weise mit der Gesetzgebung oder der Vertragsgestaltung befasst sind. Als Einführung will er auch die zum bachelor Auszubildenden ansprechen. In seinen insgesamt 22 Kapiteln vom alten Recht bis zu eigenen Stellungnahmen und Thesen gelingt ihm dies auf der Grundlage umfangreicher, vor allem Schweizer Literatur sehr ansprechend, wobei in einer rechtsgeschichtlichen Zeitschrift zwar auf den vorläufigen Ausgang eines bedeutenden Unternehmens hingewiesen, wohl verständlicherweise aber nicht auf Einzelheiten von Zukunftsfragen eingegangen werden kann.
Innsbruck Gerhard Köbler