Böhmer, Johann Friedrich, Regesta Imperii I. Die Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern 751-918 (987). Band 2 Die Regesten des Westfrankenreiches und Aquitaniens, Teil 1 Die Regesten Karls des Kahlen 840 (823)-877, Lieferung 1 840 (823)-848, bearb. v. Fees, Irmgard. Böhlau, Köln 2007. XIV, 394 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009)
Böhmer, Johann Friedrich, Regesta Imperii I. Die Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern 751-918 (987). Band 2 Die Regesten des Westfrankenreiches und Aquitaniens, Teil 1 Die Regesten Karls des Kahlen 840 (823)-877, Lieferung 1 840 (823)-848, bearb. v. Fees, Irmgard. Böhlau, Köln 2007. XIV, 394 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Johann Friedrich Böhmer teilte seine seit 1833 erschienen Regesten der Karolinger in die Zeit des ungeteilten Reiches und die Zeit der Teilreiche. Die Zeit nach dem Tode Ludwigs des Frommen (840) gliederte er in lotharische Karolinger (Lothar I., Ludwig II. von Italien, Lothar II. und Karl, Sohn Lothars, 822-863), deutsche Karolinger (825-918), italienische Karolinger (889-961), burgundische Könige (879-1032), französische Karolinger (840-987) und aquitanische Karolinger (814-848). Er setzte also für sechs Teilreiche die Regestierung (von 840 an) bis zum Ende der jeweiligen Karolinger fort.
Dieser Gesamtplan wurde für die Neubearbeitung zeitweise stillschweigend aufgegeben, 1966 aber erneuert. Erreicht sind die damals gesteckten Ziele bereits für Italien, das bis zur Kaiserkrönung Ottos I. 962 behandelt wurde. Ein erster Schritt zur Errichtung des Zieles für den westfränkischen Reichsteil ist mit dem ersten Band der Regesten Karls des Kahlen getan.
Dabei wird auch die Zeit vor dem Tode Ludwigs des Frommen einbezogen, weil bei Außerachtlassung der Jahre zwischen 823 und 840 wertvolle Informationen gefehlt hätten. Aquitanien wird nicht berücksichtigt, sondern einem eigenen Band vorbehalten. Im Gegensatz zu dem Vorgehen für Italien, hat sich die Bearbeiterin gegen Reichsregesten und für Herrscherregesten entschieden.
Innerhalb dieser hat die Bearbeiterin eine Aufteilung in drei Lieferungen vorgenommen, um die Erträge einer zeitraubenden Arbeit nicht allzu lange der wissenschaftlichen Öffentlichkeit vorzuenthalten, was nur zu begrüßen ist. Als auch historisch sinnvollen ersten Einschnitt wählte sie das Ende des Jahres 848. Einen weiteren Einschnitt soll das Jahr 869 bilden.
Die erste Lieferung beruht überwiegend auf der Geschichtsschreibung. Von insgesamt 610 Regesten des Bandes sind ihr 463 zu verdanken. Demgegenüber machen die 147 urkundlichen Zeugnisse nur etwa ein Viertel des Materials aus, wobei in 87 Fällen ein echtes, im Text überliefertes Stück vorliegt und wegen der Verfügbarkeit der Urkunden Karls des Kahlen in einer vergleichsweise jungen sehr guten Edition des Jahres 1955 durch Georges Tessier von vornherein sensationelle Neufunde nicht zu erwarten waren, aber doch einige wichtige Ergänzungen gelangen.
Die Bearbeitung folgt in Form und Aufbau den bei den Regesta Imperii üblichen Regeln. In der Form der Mikroverfilmung wurden sämtliche Stücke überprüft. Bei der Bearbeitung der kopialen Überlieferung wurden die von Tessier gebotenen Angaben möglichst vervollständigt.
Gegliedert ist das Werk in Kindheit, Jugend und frühe Herrschaft bis zum Tode Ludwigs des Frommen (823-840, 101 Nummern), die Zeit der Bruderkriege bis zum Vertrag von Verdun (840-843, Nr. 102-370) und Konsolidierung der Herrschaft vom Vertrag von Verdun bis zur Krönung Karls in Orléans (843-848, Nr. 371-610). Angefügt sind ein Verzeichnis der (21) Urkunden Lothars I. und Pippins II. von Aquitanien für Empfänger im westfränkischen Reich und Aquitanien (840-848), eine Konkordanztafel, ein Urkundenregister, ein Verzeichnis der (41) sicheren oder mutmaßlichen Deperdita, ein Nachweis der Urkundenüberlieferung, ein Abkürzungsverzeichnis, ein Literatur- und Quellenverzeichnis und ein Register der Personen und Orte. Insgesamt liegt damit eine vorzügliche Leistung für einen wichtigen Abschnitt des Westfrankenreichs vor, dem hoffentlich möglichst bald entsprechende Fortsetzungen folgen können werden.
Innsbruck Gerhard Köbler