Original Ergebnisseite.

Bausback, Maria M., Der Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses auf europäischer und internationaler Ebene. Entwicklungen vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Teil 1, Teil 2 (= Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht 42). Lang, Frankfurt am Main 2007. LI, 435, XXXV, 437-1018 S. Besprochen von Gerold Neusser. ZRG GA 126 (2009)

Bausback, Maria M., Der Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses auf europäischer und internationaler Ebene. Entwicklungen vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Teil 1, Teil 2 (= Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht 42). Lang, Frankfurt am Main 2007. LI, 435, XXXV, 437-1018 S. Besprochen von Gerold Neusser.

 

Der Rechtshistoriker, der nach dem Untertitel eine fundierte geschichtliche Arbeit erwarten möchte, sieht sich nicht bestätigt. Nicht Rechtshistorisches ist das Anliegen der Mainzer Dissertation, die in ihrem zweiten Teil niedergelegten „Historische(n) Betrachtungen“ sind  nicht mehr als eine „Einleitungshistorie“ und ersichtlich nicht durch eigene breiter und tiefer angelegte Forschung gestützt. Freilich bietet die Arbeit einen interessanten Ansatz zum Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses, den die Verfasserin vom „aktuellen deutschen Recht“ her definiert, aber mit Blick auf die „europäische und internationale Ebene“ verfolgt. Ausgangspunkt dafür sind die Entwürfe eines Vertrages über eine Verfassung für Europa (2003/04) und als dessen Teil II die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, beides höchst bedeutsame, wenngleich auch jetzt (2008) immer noch nicht in Kraft getretene Dokumente. Auf dieser Basis wird die einschlägige Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaften/Europäischen Union, des Europarates, der Vereinten Nationen und insbesondere der Internationalen Arbeitsorganisation im einzelnen dargestellt. Damit kann die Entwicklung nahezu eines Jahrhunderts erfasst werden, mit einem Schwergewicht auf der Zeit seit der Mitte des 20. Jahrhunderts. Welche Massen von Materialien dabei zu bewältigen waren, zeigt die Arbeit immer wieder (und schlägt sich auch in ihrem Umfang nieder). Sie hat damit einen Beitrag zur heute so wichtigen Verbindung nationalen, europäischen und internationalen Rechts auch in ihrer Entwicklung und damit eben auch zur (neuesten) Rechtsgeschichte geleistet.

 

Bremen                                                                                              Gerold Neusser