Original Ergebnisseite.

Aure, Andreas Harald, The Right to Wage War (jus ad bellum) – The German reception of Grotius 50 years after De iure belli ac pacis (= Berliner Juristische Universitätsschriften, Grundlagen des Rechts 52). Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2015. 220 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Aure, Andreas Harald, The Right to Wage War (jus ad bellum) – The German reception of Grotius 50 years after De iure belli ac pacis (= Berliner Juristische Universitätsschriften, Grundlagen des Rechts 52). Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2015. 220 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der in Delft an dem 10. April 1583 geborene, seit 1594 in Philologie und Geschichte in Leiden ausgebildete, 1598 wohl vor allem ehrenhalber in Orléans promovierte, seit 1599 als Anwalt in Den Haag und seit 1607 als Oberstaatsanwalt bei dem Gerichtshof von Holland tätige, am 28. August 1645 im Alter von 62 Jahren bei einem Schiffbruch vor Rostock um sein Leben gekommene Hugo Grotius änderte die Welt des Rechtes in erheblicher Weise. 1604/1605 oder 1606-1608 erarbeitete er in und nach Verteidigung von Ansprüchen der Vereinigten Ostindischen Compagnie (VOC von 1602), deren Aktionär er war, gegen auf Aneignung, Besitz, Papst und Gewohnheit gegründete Ansprüche Portugals das auch auf römisches Recht und antike Ethik gestützte Werk (lat.) De iure praedae commentarius (Vom Recht der Beute, verfasst 1604-1606, 12. Kapitel veröffentlicht 1609 unter dem Titel Mare liberum, Freies Meer). In ihm vertrat er zu Gunsten der bzw. seiner Handelsgesellschaft den Grundsatz der Freiheit der Meere, wonach mangels Beherrschbarkeit des Meeres auf dem Meer kein Recht irgendeines Staates gilt, sondern der Grundsatz der Freiheit und das daraus zu gewinnende Naturrecht und Völkerrecht.

 

Mit der Aufnahme dieser Thematik in dem Heiligen römischen Reich fünfzig Jahre später beschäftigt sich die von Rainer Schröder betreute, in dem Wintersemester 2011/2012 an der Humboldt-Universität in Berlin angenommene Dissertation des an der Universität Oslo ausgebildeten und mehr als fünfzehn Jahre in der Forschungsgruppe um Dag Michalsen tätigen Verfassers. Sein Werk gliedert sich nach einer Einleitung über das Verhältnis von Völkerrecht und gerechtem Krieg, die Entstehung des bellum justum, den Forschungsstand, die Rezeption des grotiusschen Werkes in Deutschland im Allgemeinen, die untersuchten Rezipienten und die Methodik in sieben Sachkapitel. Sie betreffen (kurz) Samuel Pufendorf, Konrad Friedlieb (Greifswald, 1613-1713), Valentin Alberti (Leipzig, 1635-1697), Johann Wolfgang Textor (Heidelberg, 1637-1701), einen Vergleich mittels dreier Beispiele (right intent, innocent passage, punishment as a cause to war) und die Entwicklung des jus gentium von einer Rechtsquelle zu einem Rechtsgebiet.

 

Als Hauptgegenstand der eindringlichen und weiterführenden Untersuchung behandelt der Verfasser das Recht zum Krieg. An Hand der Werke dreier weitgehend unbekannter deutscher Juristen kann er die Wirkungen der Ideen Hugo Grotius‘ mittels fünfer einzelner Fragen ansprechend nachzeichnen. Damit liefert er einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Verständnis der Entwicklung des Naturrechts wie des Völkerrechts in dem Heiligen römischen Reich deutscher Nation seit der Mitte des 17. Jahrhunderts.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler