Hierarchie, Kooperation und Integration im Europäischen Rechtsraum. 17. Symposium der Kommission „Die Funktion des Gesetzes in Geschichte und Gegenwart“, hg. v. Schumann, Eva (= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Neue Folge 38). De Gruyter, Berlin 2015. IX, 275 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Hierarchie, Kooperation und Integration im Europäischen Rechtsraum. 17. Symposium der Kommission „Die Funktion des Gesetzes in Geschichte und Gegenwart“, hg. v. Schumann, Eva (= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Neue Folge 38). De Gruyter, Berlin 2015. IX, 275 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Gesetz ist eine außerordentlich bedeutsame Einrichtung des menschlichen Lebens, die sich in der Geschichte allmählich durchgesetzt hat. Vielleicht wurde es anfangs von allen Betroffenen nach den Regeln der Gruppendynamik gemeinsam geschaffen, möglicherweise steht aber auch Befehle einzelner oder weniger und Gehorsam und Furcht der übrigen am Anfang. Jedenfalls ist es seit dem Altertum in der gesamten irdischen Welt zu einer wichtigen Regel geworden.
Mit seinen Schwierigkeiten und Möglichkeiten befasst sich eine eigene Kommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen zur Funktion des Gesetzes in Geschichte und Gegenwart in Zusammenarbeit von Rechtshistorikern und Rechtsdogmatikern spätestens seit 1987. Seitdem veröffentlichte sie 16 Bände zu vielfältigen Einzelfragen unter wechselnden Herausgebern. Der 17., wieder von Eva Schumann betreute Band behandelt Hierarchie, Kooperation und Integration im europäischen Rechtsraum.
Er beruht auf dem von 21 Teilnehmern getragenen 17. Symposium der Kommission, das am 17. und 18. Januar 2014 in Göttingen stattgefunden hat. Er enthält nach einem kurzen Vorwort der Herausgeberin insgesamt sechs interessante Referate, die gemeines Recht und Rechtseinheit, Völkerrecht, Unionsrecht und nationales Verfassungsrecht, Rechtserzeugung und Rechtsdurchsetzung im europäischen Rechtsraum, Konkurrenz und Kooperation zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht, das Verhältnis des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu dem deutschen Familienrecht und Erbrecht sowie Rechtstechniken zur Etablierung eines europäischen Privatrechts zum Gegenstand haben. Ein Personenregister und Sachregister von Abtretung bis Zwischenstaatlichkeit schließt das Ergebnis des das selbverständlich gewordene Wort Gesetz in keinem Beitragstitel und auch keinem Register mehr enthaltenden Bandes benutzerfreundlich auf.
Innsbruck Gerhard Köbler