Neuenbäumer, Anke, Ernst Zitelmann - Die Begründung der Rechtsvergleichung als Wissenschaft (= Rechtsgeschichtliche Studien 71). Kovač, Hamburg 2014. 294 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Neuenbäumer, Anke, Ernst Zitelmann - Die Begründung der Rechtsvergleichung als Wissenschaft (= Rechtsgeschichtliche Studien 71). Kovač, Hamburg 2014. 294 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ernst Zitelmann wurde in Stettin am 7. August 1852 als Sohn des Geheimen Regierungsrats Otto Konrad Zitelmann geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Leipzig, Heidelberg und Bonn wurde er in Leipzig 1873 mit einer Dissertation über Begriff und Wesen der juristischen Person promoviert und nach Aufgabe der praktischen Ausbildung 1876 in Göttingen habilitiert. Nach Tätigkeiten in Rostock (1879), Halle (1881) und Bonn (1884) starb er dort am 28. November 1923 nach einer Operation mit 71 Jahren.
Die vorliegende Untersuchung ist die von Sibylle Hofer betreute, von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg 2010 angenommene Dissertation der an den Ursprüngen der heutigen Rechtsvergleichung besonders interessierten Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einführung über Auftakt, Ernst Zitelmann, Forschungsstand und Untersuchungsgang in drei Teile. Sie betreffen die Bedeutung der Rechtsvergleichung in der Rechtsforschung (rein wissenschaftliche Bedeutung), die Bedeutung der Rechtsvergleichung in der Gesetzgebung und die Bedeutung der Rechtsvergleichung in der Rechtsanwendung (unmittelbare praktische Bedeutung).
Auf diesem Wege gelangt die Bearbeiterin zu der ansprechenden Erkenntnis, dass das Werk Ernst Zitelmanns weit mehr bietet, als den von Ernst Rabel und Zweigert/Kötz zitierten Ausspruch, dass die Rechtsvergleichung für die Gesetzgebung und Rechtsanwendung den Vorrat an Lösungen vermehre. Allerdings muss die Verfasserin auch feststellen, dass etwa die Deutung, die Zitelmann den Theorien Charles Darwins gibt, nicht zutrifft und auch seine eignen erkenntnistheoretischen Vorgaben in anderen Werken nicht konsequent umsetzt. Dementsprechend hat sich Zitelmann zwar sehr lange mit der Begründung der Rechtsvergleichung als Wissenschaft beschäftigt, das Fach aber insgesamt nicht mit gleichem Erfolg wie Josef Kohler und Ernst Rabel vorangebracht.
Innsbruck Gerhard Köbler