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Schillinger, Ulrike, Die Neuordnung des Prozesses am Hofgericht Rottweil 1572. Entstehungsgeschichte und Inhalt der neuen Hofgerichtsordnung (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 67). Böhlau, Wien 2016. 248 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Schillinger, Ulrike, Die Neuordnung des Prozesses am Hofgericht Rottweil 1572. Entstehungsgeschichte und Inhalt der neuen Hofgerichtsordnung (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 67). Böhlau, Wien 2016. 248 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

In dem Stadtgebiet Rottweils am Neckar bestand bereits 73 n. Chr. eine Arae Flaviae genannte große Siedlung der Römer, die um 260 n. Chr. an die Alemannen überging und dabei an Bedeutung verlor. 771 n. Chr. wird hier ein aus einem Herzogshof der Alemannen entstandener Königshof Rotuvilla genannt, zu dem auch ein Gericht gehörte. 1299 wird in seinem Gefolge das Hofgericht Rottweil in einer Urkunde Kaiser Albrechts I. erwähnt.

 

Mit ihm beschäftigt sich die von Bernd Kannowski betreute, zwischen 2011 und 2014 in dem Rahmen des Graduiertenkollegs des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte und der Universität Frankfurt am Main entstandene, in dem Sommersemester 2014 von der juristischen Fakultät der Universität Bayreuth angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie erweckte bei ihrem Bekanntwerden rasch das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Sie verdient aber bereits vorweg einige allgemeine Hinweise  des Herausgebers.

 

Gegliedert ist sie nach einer Einleitung über den geschichtlichen Hintergrund, den Forschungsstand, den Untersuchungszeitraum und die Fragestellung sowie Quellen und Methode in vier Sachkapitel. Sie betreffen das Vorfeld der neuen Hofgerichtsordnung, die neue Hofgerichtsordnung von 1572, die Zustände unter der neuen Hofgerichtsordnung und das Rottweiler Hofgericht in dem Spannungsfeld des Südwestens. In diesem Rahmen gelingen der Verfasserin unter Verwendung auch handschriftlicher Quellen vielfältige weiterführende Einsichten über die bisher weitgehend nicht untersuchte neue Hofgerichtsordnung, deren Einzelheiten an dieser Stelle der vorgesehenen Rezension vorbehalten bleiben sollen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler